Das Landgericht München (Az. 10 O 9743/18) hat als erstes deutsches Gericht entschieden, dass auch ein Auto- Leasingvertrag ewig widerrufen werden kann, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Durch den Abgasskandal haben Dieselfahrzeuge einen erheblichen Wertverlust zu verzeichnen. Dies belastet vor allem Verbraucher die
ihr Fahrzeug durch einen Leasingvertrag bekommen haben und bei Rückgabe des Fahrzeuges den Wertverlust erstatten müssen.

Widerrufsjoker als Ausweg
Eine Möglichkeit der Erstattung der Wertersatzkosten zu entkommen bietet der Widerrufsjoker. Dies ist der Fall, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Im Idealfall erhält der Verbraucher seine gezahlten Leasingraten zurück und muss für die gefahrenen Kilometer keinen Nutzungsersatz zahlen.
Urteil des LG München zum Widerruf des Leasingvertrages
In dem Fall, welcher das LG München zu entscheiden hatte, lag ein Leasingvertrag eines Fahrzeugs bei der Sixt Leasing SE vor, welchen der Kläger Jahre nach Abschluss des Vertrages nun widerrufen wollte. In dem Der Kläger ist Verbraucher und hat sein Fahrzeug bei der Sixt Leasing SE geleast und Jahre nach Abschluss den Widerruf des Leasingvertrags erklärt. Laut dem Gericht sei der Widerruf wirksam, da der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt wurde.
Die Leasinggesellschaft habe auch keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Somit konnte der Kläger das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurück geben und so seine Leasingraten zurückbekomme
Fehlerhafte Belehrung im Leasingvertrag
Die Widerrufsbelehrung im Leasingvertrag entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das Landgericht München hat im Fall Sixt Leasing gleich mehrere Fehler bemängelt. Insbesondere sogenannte Pflichtangaben, die dem Kunden im Finanzierungsvertrag genannt werden müssen, waren fehlerhaft. So bemängelt das Gericht beispielsweise unzureichende Informationen für den Fall der Kündigung des Leasingvertrags. Auch die Widerrufsbelehrung selbst wird als mangelhaft gerügt. So wurde der Kläger u. a. nicht korrekt über die entsprechenden Formalien informiert. Weiterhin war die Widerrufsbelehrung insgesamt missverständlich und damit irreführend.
Keine Nutzungsentschädigung
Aufgrund des wirksamen Widerrufes muss der Leasingvertrag rückabgewickelt werden. Dies beinhaltet, dass der Kläger das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückzugeben hat, jedoch im Gegenzug die Erstattung sämtlicher geleisteter Leasingraten verlangen kann.
Insbesondere entschied das Gericht, dass der Kunde keinerlei Wertersatz oder Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss, sodass er das Fahrzeug quasi kostenfrei nutzen konnte.
Chance für Dieselfahrer
Zwar hat das Urteil des Münchners Landgericht zunächst nichts mit den verschiedenen Dieselskandalen zutun, dennoch wird dadurch die Rückabwicklung von geleasten Dieselfahrzeugen vereinfacht.
Der Widerruf der Autofinanzierung ist besonders für Dieselfahrer eine gute Möglichkeit um die Zahlung des Wertverlustes ihrer Fahrzeuge zu umgehen.
Justus rät:
Wir vertreten eine Vielzahl von Betroffen aus dem Dieselskandal und haben sowohl Autodarlehen und Leasingverträge widerrufen als auch Klagen gegen VW und Autohändler eingereicht.
Lassen Sie sich kostenfrei und individuell beraten.
Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformular zu.
In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. In vielen Fällen kann sogar noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, bevor der Widerruf ausgesprochen wird. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können. Wir arbeiten hier mit einem Prozessfinanzierer zusammen, so dass Sie ohne Kostenrisio klagen können.
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Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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