Die Inkassofirma Lowell Investment GmbH klagt bundeweit Forderungen aus geplatzten Darlehen gegen Darlehensnehmer bei Auxmoney ein. Ein Klage vor dem Landgericht Berlin, in der Justus Rechtsanwälte den beklagten Darlehensnehmer vertreten hat, ist nun nach Hnweisen des Richters gescheitert. Unser Mandant wird die Darlehensforderung samt Zinsen nicht zahlen müssen.

Wer ist Auxmoney?
Die digitale Kreditplattform Auxmoney wurde von den zwei Studienfreunden Philipp Kriependorf und Raffael Johnen gegründet. Sie ermöglicht auch Kredite bei negativen Schufa-Einträgen.
Auxmoney arbeitet mit institutionellen Anlegern zusammen. Diese investieren wiederum in Kredite von Kreditsuchenden. Die TÜV-zertifizierte Plattform kooperiert bei ihren Online-Krediten mit der SWK Bank.
Wie funktioniert Auxmoney?
Bei Auxmoney können Verbraucher private Kredite zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro aufnehmen. Alle Darlehen werden online abgewickelt. Auf dem Weg zum Kredit schließt Auxmoney Banken größtenteils aus.
Auxmoney vermittelt auch Kredite, wenn die Bonität des Darlehensnehmer nicht optimal ist oder dieser kein regelmäßiges Einkommen oder keine Sicherheiten hat. Die Darlehen können daher vergleichsweise teuer sein.
Interessenten stellen eine unverbindliche Anfrage über das Onlineportal des Unternehmens. Die Darlehen gewähren institutionelle oder angeblich auch private Anleger auf dem Marktplatz. Die Investoren sollen von der Rendite profitieren und die Antragsteller von verbesserten Chancen auf einen Kredit.
Das Geschäftsmodell klingt zunächst gut, kommt es allerdings – wie oft – zu Zahlungschwierigkeiten oder Ausfällen, so entstehen rechtliche und tatsächliche Problemen für alle Beteiligten.
Was passiert, wenn ein Darlehen nicht gezahlt wird?
Wie bei allen Darlehensverträgen wird das Darlehen nach Mahnung durch Auxmoney gekündigt, wenn der Darlehensnehmer mit mehreren Raten in Verzug ist. Die Restforderung samt Zinsen udn Kosten werden dann relativ schnell durch ein Inkassounternehmen (hier Investment Lowell GmbH) angemahnt und danach eingeklagt. Die Inkassogesellschaft legt in diesen Klageverfahren regelmäßig einen Abtretungsvertrag vor, welcher im Voraus unterzeichnet wird, und durch diesen die Inkassogesellaft Inhaberin der Darlehensforderung geworden ist.
Abtretungsurkunde zwischen Inkasso und Anleger von Auxmoney unwirksam
Genau hier leigt der „Casus Knacksus“ in diesen Fällen. Denn die Abtretungserklärung ist weder von den abtreteneden Anlegern (Darlehensgeber) unterschreiben, noch von dem Darlehensnehmer. Auch konnte die Inkassogesellschaft ansonsten nicht im Klageverfahren darlegen, welche institutionellen Darlehensgeber und Anleger bei Auxmoney nun die Foderung aus genau diesem Darlehen an Sie abgetreten haben soll. Dies ist dem Landgericht Berlin in unserem Verfahren zu Recht zu unbestimmt. Nach Hinweis des Richters, folgt dieser unserer Argumentation. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.
Die Folge ist, dass die Abtretung unwirksam und die Inkassogesellschaft nicht klagebefugt ist. Die Klage muss daher voll abgewiesen werden.
Andere Ansatzpunkte gegen die Darlehensforderungen mit sehr hohen Zinsen, ist der Einwand der Sittenwidrigkeit der Darlehen selbst oder auch ein Widerruf des Darlehensvertrages.
Soweit Sie als Darlehensnehmer von Auxmoney oder einer Inkassogesellschaft (z.B. Lowell Investment GmbH) in Anspruch genommen werden oder gar schon eine Klage zugestellt ist, fragen sie schnell eine Erstberatung an.


"Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt
Susanne Störmer, Rechtsanwältin
Stephanie Schulze, Rechtsanwältin
Knud J. Steffan, 