Treuhänderin des SHB Altersvorsorgefonds in Prospekthaftung genommen
Das LG München hat nach Presseberichten jetzt die Treuhänderin Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH des SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Altersvorsorge KG zum Schadensersatz wegen Prospektfehlern verurteilt.
Laut Gericht hätte die Treuhänderin die Anleger darauf aufmerksam machen müssen, dass der Fonds angesichts des immanenten unternehmerischen Verlustrisikos keine sichere Altersvorsorge bietet. Denn vor offensichtlichen Widersprüchen des Anlagekonzepts muss die Treuhänderin die Anleger auch ungefragt warnen. Zumal das Verkaufsprospekt des SHB Altersvorsorgefonds – wie das Gericht feststellte – einen so schwerwiegenden Mangel aufweist, den die Treuhänderin kannte oder jedenfalls hätte erkennen können. Schon sinngemäß steht die Bezeichnung des Fonds als “Altersvorsorgefonds“ mit dem ihm innewohnenden Totalverlustrisiko in einem eklatanten Widerspruch.
Neue Aussichten für Anleger der SHB Innovative Fondskonzepte durch weiteren Haftungsgegner
Da über das Vemögen der Prospektverantwortlichen SHB Innovative Fondskonzepte AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erwiesen bisherige Prospekthaftungsansprüche als wertlos. Die Entscheidung des LG München eröffnet geschädigten Anlegern daher eine neue Möglichkeit doch noch von ihren Schäden im Zusammenhang mit der Kapitaleinlage freigestellt zu werden und die investierte Summe zurückzuerhalten. Den Anglern wird mit der Treuhänderin ein neuer Haftungsgegner zur Verfügung gestellt. Wobei Anlegern möglichst zügig ihre Ansprüche gegen die Treuhänderin geltend machen sollten.
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