Trust Capital GmbH, F.CT Fonds: bei Altverträgen tritt Verjährung Ende 2011 ein!

JUSTUS bereitet Klagen in Sachen V.CTB Vermögen Trust Capital gegen die Gutingia GmbH, Berater und Treuhänder vor:

In den neunziger Jahren bis etwa 2005 sind verbreitet sogenannte Altersvorsorgemodelle in Form von riskanten Gesellschaftsbeteiligungen angeboten worden. 
Diese Beteiligungen wurden anfangs meißt  als stille atypische Gesellschaftsbeteiligungen (z.B. Göttinger Gruppe/ Securenta AG) und später meißt als Kommanditbeteiligung über einen Treuhänder erbracht. 
Allen Beteiligungsarten ist gleich, dass diese von sogenannten "Drückerkolonnen"  gutgläubigen Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunden oder sogar Familienmitgliedern als Steuersparmodelle und sichere Altersvorsorge mit Gewinn angepriese und aufgeschwatz wurden.  

Inzwischen sind viele Gesellschaften, Vermittlerfirmen, Treuhänder und Organe insolvent. Den Gesellschafter n droht der Totalverlußt ihrer Einlagen und die Hintermänner sind oftmals nicht mehr greifbar, so dass der getäuschte Anleger zu Recht fragt:
Wer ist verantwortlich für den Totalverlußt und wer haftet dafür? 

In Sachen V.CTB Vermögen Trust Capital GmbH & Co.KG bereitet die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte derzeit Klagen gegen Anspruchsgegner vor und hat bereits zum Jahresende Schlichtungsverfahren durchgeführt.

JUSTUS rät:
Wir sind der Auffassung, dass unrichtig beratene Anleger ihre Schadenersatzansprüche im zu prüfenden Einzelfall noch durchsetzten können und sollten.
Allerdings dürfte die Verjährung von Schadeneratzansprüchen insbesondere bei den Altfällen, also Zeichnung der Beteiligung zwischen 1991 und 2002 zum Ende dieses Jahres eintreten. Es ist daher eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht geboten. 

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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