Blog VW Abgasskandal Urteile News

Hier finden Sie eine Liste von wichtigen Urteilen im VW Dieselskandal mit einer kurzen Erklärung. Durch das unten aufgeführte Urteil des BGH vom 26.Juni 2023 haben sich allerdigs viele Rechtsfragen geklärt.

Blog VW Audi, Skoda, Seat Diesel Abgasskandal: Ständig aktuelle Urteile und News
Blog VW Audi, Skoda, Seat Diesel Abgasskandal: Ständig aktuelle Urteile und News

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 bringt 5-15 % des Kaufpreises als Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 seine Urteile in den drei anhängigen Verfahren im Diesel- Angasskandal verkündet. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt. Im Ergebnis kann nun jeder Dieselfahrer, der einen Rückruf erhält und/oder eine Abschalteinrichtung verbaut hat vom Austohersteller Schadenersatz verlangen. Allerdings – so der BGH – erhält er nur den Minderwert seines PKW, den das höchste deutsche Gericht mit 5-15 % des Kaufpreises angibt. Den PKW behält der Käufer.

20.05.2021: Hinweisbeschluss des OLG Naumburg zum EA 288

Laut Presseberichten hat der 9. Zivilsenat des OLG Naumburg den für VW Käufer sehr interessanten Beschluss gefasst: „Der Senat geht derzeit davon aus, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um eine Prüfstandserkennung handelt, die die Funktion einen zentralen Bestandteil des Emissionskontrollsystems beeinflusst. Nach Vortrag der Beklagten wird der NKS-Katalysator bei der Fahrkurvenerkennung beeinflusst. Diese Regeneration findet im Normalbetrieb unter anderen Bedingungen statt. Insoweit dürfte es sich hierbei um eine Abschalteinrichtung handeln, da die Motorsteuerungssoftware die Funktion eines Teils des Emissionskontrollsystems zum Zweck der Verbesserung der Abgaswerte auf dem Prüfstand beeinflusst.“

17.05.2021 LG München: Schadenersatz für VW Caddy mit EA 288 Motor

Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 17. Mai 2021, dass in dem Caddy eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 31 O 519/21). In dem Motor sei eine Software verbaut, die anhand verschiedener Parameter wie Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dies gehe aus internen VW-Dokumenten mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ hervor.

7.05.2021: LG Hildesheim gegen Audi zum A8 4.2 Liter TDI

Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 7. Mai 2021 entschieden, dass Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 O 8/21). Die Klägerin hatte den Audi A8 4.2 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 65.200 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für das Fahrzeug an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Das KBA bemängelte die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion. Diese Aufheizstrategie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass der Schadstoff-Ausstoß wieder steigt.

29.04.2021: Landgericht Aachen (Az: 10 O 486/20) VW T6 California 2.0 TDI

Landgericht Aachen entschied mit Urteil vom 29. April 2021, dass in einem VW T6 California 2.0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger hatte den VW T6 California mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtfahrzeug 2017 gekauft. In dem „Bulli“ ist ein Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell im April 2019 einen Rückruf an, da eine Konformitätsabweichung im Hinblick auf das Emissionsverhalten festgestellt worden war. Der Rückruf lief unter dem Code 23Z7.

28.04.2021 Landgericht Berlin (Az.: 2 O 262/20) Urteil gegen Audi AG: Audi A6

Die Audi AG wieder vor dem Landgericht Berlin verloren. Beim Verfahren um einen Audi A6 mit dem 6-Zylinder-Dieselmotor EA897 und der Schadstoffklasse Euro 6 stand diesmal die Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung im Fokus. Der Kläger hat den Audi am 9. Oktober 2017 für 44.400 Euro erworben und dann durch die Audi Bank finanziert. Zur Zeit der Übergabe wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 10.150 auf, am Tag der mündlichen Verhandlung waren es 60.157 Kilometer. Der geschädigte Verbraucher erhielt nun 37.161.02 nebst Zinsen.

28.04.2021: Landgericht Trier (Az.: 5 O 545/20) Urteil zur Nichtverjährung beim EA 189

Immer mehr geschädigte Dieselkäufer erhalten Schadenersatz trotz Verjährung im Sinne der Regelungen aus § 852 BGB. Der sogenannte Restschadensersatzanspruch greift bei der Verjährung von Ansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. So hat das Landgericht Trier die Volkswagen AG dazu verurteilt, den geschädigten Halter eines VW Golf (Euro 5) – gebraucht erworben am 10. Juli 2013 8.296,26 Euro und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen.

16.04.2021: LG Kleve zum Audi Q5 2.0 TDI:

Das Landgericht Kleve hat einem Käufer eines Audi Q5 2.0 TDI mit Urteil vom 16. April 2021 Schadenersatz gegen den Motorhersteller VW zugesprochen (Az.: 3 O 421/20). Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Hergestellt wird er von VW und wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet. Der Kläger in dem Verfahren hatte einen Audi Q5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im März 2015 als Neuwagen gekauft.

9.04.2021: Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zum EA288 (Az.: 8 U 68/20): VW Golf 2.0 TDI Highline

Es ist das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Das OLG Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen. Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück.

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

Kontakt

Für  ihre Kurzbewerbung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns bitte eine Email.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar

Mehr zum Thema

VW ABGASSKANDAL72
VW Abgasskandal, Schadenersatz, Urteile und Rückkauf

VW Abgasskandal Dieselgate

JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

Schadenersatz bis 5000,- € oder
Rückkauf Ihres PKW durch VW

Beauftragen Sie uns ohne eigenes Kostenrisiko und
auf Erfolgshonorarbasis.


Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

Beauftragen Sie uns ohne eigenes Kostenrisiko und
auf Erfolgshonorarbasis.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus oder sprechen Sie direkt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.


Spezialisierte Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht