
20.05.2021: Hinweisbeschluss des OLG Naumburg zum EA 288
Laut Presseberichten hat der 9. Zivilsenat des OLG Naumburg den für VW Käufer sehr interessanten Beschluss gefasst: „Der Senat geht derzeit davon aus, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um eine Prüfstandserkennung handelt, die die Funktion einen zentralen Bestandteil des Emissionskontrollsystems beeinflusst. Nach Vortrag der Beklagten wird der NKS-Katalysator bei der Fahrkurvenerkennung beeinflusst. Diese Regeneration findet im Normalbetrieb unter anderen Bedingungen statt. Insoweit dürfte es sich hierbei um eine Abschalteinrichtung handeln, da die Motorsteuerungssoftware die Funktion eines Teils des Emissionskontrollsystems zum Zweck der Verbesserung der Abgaswerte auf dem Prüfstand beeinflusst.“
17.05.2021 LG München: Schadenersatz für VW Caddy mit EA 288 Motor
Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 17. Mai 2021, dass in dem Caddy eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 31 O 519/21). In dem Motor sei eine Software verbaut, die anhand verschiedener Parameter wie Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dies gehe aus internen VW-Dokumenten mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ hervor.
7.05.2021: LG Hildesheim gegen Audi zum A8 4.2 Liter TDI
Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 7. Mai 2021 entschieden, dass Audi die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 O 8/21). Die Klägerin hatte den Audi A8 4.2 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 65.200 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für das Fahrzeug an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Das KBA bemängelte die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion. Diese Aufheizstrategie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass der Schadstoff-Ausstoß wieder steigt.
29.04.2021: Landgericht Aachen (Az: 10 O 486/20) VW T6 California 2.0 TDI
Landgericht Aachen entschied mit Urteil vom 29. April 2021, dass in einem VW T6 California 2.0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger hatte den VW T6 California mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtfahrzeug 2017 gekauft. In dem „Bulli“ ist ein Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell im April 2019 einen Rückruf an, da eine Konformitätsabweichung im Hinblick auf das Emissionsverhalten festgestellt worden war. Der Rückruf lief unter dem Code 23Z7.
28.04.2021 Landgericht Berlin (Az.: 2 O 262/20) Urteil gegen Audi AG: Audi A6
Die Audi AG wieder vor dem Landgericht Berlin verloren. Beim Verfahren um einen Audi A6 mit dem 6-Zylinder-Dieselmotor EA897 und der Schadstoffklasse Euro 6 stand diesmal die Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung im Fokus. Der Kläger hat den Audi am 9. Oktober 2017 für 44.400 Euro erworben und dann durch die Audi Bank finanziert. Zur Zeit der Übergabe wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 10.150 auf, am Tag der mündlichen Verhandlung waren es 60.157 Kilometer. Der geschädigte Verbraucher erhielt nun 37.161.02 nebst Zinsen.
28.04.2021: Landgericht Trier (Az.: 5 O 545/20) Urteil zur Nichtverjährung beim EA 189
Immer mehr geschädigte Dieselkäufer erhalten Schadenersatz trotz Verjährung im Sinne der Regelungen aus § 852 BGB. Der sogenannte Restschadensersatzanspruch greift bei der Verjährung von Ansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. So hat das Landgericht Trier die Volkswagen AG dazu verurteilt, den geschädigten Halter eines VW Golf (Euro 5) – gebraucht erworben am 10. Juli 2013 8.296,26 Euro und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen.
16.04.2021: LG Kleve zum Audi Q5 2.0 TDI:
Das Landgericht Kleve hat einem Käufer eines Audi Q5 2.0 TDI mit Urteil vom 16. April 2021 Schadenersatz gegen den Motorhersteller VW zugesprochen (Az.: 3 O 421/20). Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Hergestellt wird er von VW und wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet. Der Kläger in dem Verfahren hatte einen Audi Q5 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im März 2015 als Neuwagen gekauft.
9.04.2021: Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zum EA288 (Az.: 8 U 68/20): VW Golf 2.0 TDI Highline
Es ist das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Das OLG Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen. Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück.
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