Insolvenzgefahr der Beluga-Shipping und Chancen für Privatanleger:
Die Krise bei den Schiffsfonds ist längst nicht überstanden und betrifft zunehmend auch Privatanleger. Nach Einbruch der Frachtraten ist das jüngste Beispiel die drohende Insolvenz der Bremer Beluga Shipping.
Ausgangslage
Die Bremer Reederei ist vorrangig im Schwergutgeschäft tätig und seit dem Einstieg des US-amerikanischen Finanzinvestors Oaktree im Jahr 2010 hält dieser aktuell 49,5 Prozent der Anteile. Oaktree hat nun Emissionshäuser und Banken aufgefordert, Charterraten zu verringern und Forderungen aus Krediten zu reduzieren, da Beluga Shipping anderenfalls Insolvenz anmelden müsse. Involviert sind mindestens sechs Emissionshäuser mit 30 Fonds und mindestens 73 Schiffen. So haben neben HCI mit 17 Schiffsfonds und 20 Schiffen, Oltmann-Gruppe, Elbe Emissionshaus, Ownership, Nordkontor und Bluewater Schiffe an die Reederei Beluga verchartert.
Bezüglich der möglichen Entwicklungen ist jüngsten Pressemitteilungen der Financial Times zu entnehmen, dass Fondsanleger jedenfalls mit Verlusten rechnen müssen und Charterratenausfälle oder Reduzierungen sie hart treffen würden.
Chancen für Privatanleger
Aus rechtlicher Sicht bestehen durchaus Chancen zum vorzeitigen Ausstieg für Privatanleger. Diese bestehen insbesondere, wenn dem Anleger seine Schiffsbeteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden ist und diese ihn nicht anleger- und anlagegerecht beraten hat. Hinzu kommt oftmals, dass Banken die Anleger häufig auch nicht über Rückvergütungen bzw. Provisionszahlungen informiert haben.
Es besteht dann die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen und bei einem Klagverfahren eine komplette Rückabwicklung durchzusetzen.
JUSTUS rät:
Da betroffene Anleger durch die Insolvenzgefahr gute Gründe und auch gute Chancen haben, einen vorzeitigen Ausstieg aus Schifffonds zu bewirken und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten diese sich zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die kostenlose schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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