Wir haben in den letzten Monaten eine Vielzahl von Anfragen der Aktionäre der Wirecard AG erhalten. Aufgrund des erheblichen Kursabsturzes und der Vorwürfe der Aktienkursmanipulation und drohender Insolvenzeröffnung stellt sich die Frage nach Schadenersatzansprüchen gegen Wirecard, dem Wirtschaftsprüfer Erst & Young (EY) und der BaFin.

Die Kursturbulenzen rund um die Wirecard AG (Wirecard) und die gegen sie erhobenen Vorwürfe zur Bilanzfälschung sind zurzeit ein heiß diskutiertes Thema an den Kapitalmärkten. Bereits jetzt ist ein enormer Schaden eingetreten. Im Vergleich zum Stand vor weniger als 6 Monaten hat die Aktie fast die Hälfte an Wert verloren. Ein Börsenwert von knapp 10 Milliarden Euro wurde damit vernichtet.
Börsenschaden von 10 Milliarden Euro bei der Wirecard AG
Derzeit ist allerdings noch unklar, wie es genau um Wirecard bestellt ist und ob die in den Medien erhobenen Vorwürfe zutreffend oder aber falsch sind. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass Leerverkäufer eine gezielte Kampagne gestartet haben, um den Aktienkurs unter Druck zu setzen und sich auf Kosten von Aktionären zu bereichern.
BaFin untersagt Leerverkäufe
Die BaFin hat nunmehr die Notbremse gezogen und den Handel für Leerverkäufer von Wirecard-Aktien für die nächsten Monate erheblich eingeschränkt. Am Morgen des 18. Februars 2019 hat die Bankenaufsicht BaFin neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse untersagt, in dem durch eine Allgemeinverfügung die Begründung oder Erhöhung von Netto-Leerverkaufspositionen für alle Personen aus der Europäischen Union verboten wurde.
US-Kanzleien bereiten Anlegerklagen gegen Wirecard vor
Der Aktienkurs der Firma aus dem Münchner Vorort Aschheim wurde in der Vergangenheit wiederholt von Vorwürfen unlauterer Geschäfte begleitet, die von Wirecard regelmäßig zurückgewiesen wurden.
Auslöser der Turbulenzen waren mehrere Artikel der “Financial Times” über angebliche Bilanzfälschungen durch Mitarbeiter des IT-Konzerns in Singapur. Der Vorstand wies die Vorwürfe zwar bereits in der vergangenen Woche zunächst per Statement und geht das Unternehmen inzwischen juristisch gegen die Zeitung vor.
Spezialisierte US-Anwaltskanzleien reichten in den USA Sammelklagen gegen Wirecard ein, um wegen der jüngsten Aktienkursverluste Schadenersatz zu erstreiten.
Insolvenz der Wirecard AG – 25.06.2020 – aktueller Stand
Nach dem letzten Bilanzskandal des Unternehmens vom 18.06.2020 brach der Kurs der Wirecard-Aktie mit mehr als 2/3 ein. Was war das Problem ? Der Abschlussprüfer hatte Wirecard darüber informiert, dass es noch nicht möglich war, ausreichende Prüfungsnachweise über die Existenz von Bankguthaben auf den im Konzernabschluss zu konsolidierenden Treuhandkonten in Höhe von fast 1,9 Milliarden Euro zu erhalten. Die Summe stellt fast 1/4 der Konzernbilanzsumme dar.
- Mit Ad-hoc Mitteilung vom 22.06.2020 teilte der Zahlungsdienstleister mit, dass der Vorstand der Wirecard AG davon ausgehe, „dass die bisher zugunsten von Wirecard ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von uns. 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.“ Diese Treuhandkonten im Zusammenhang mit dem sog. Drittpartnergeschäft (Third Party Acquiring) habe die Gesellschaft bislang in der Rechnungslegung als Aktivposten ausgewiesen.
- Der Vorstand hat am 25. Juni 2020 entschieden und die Insolvenzunterlagen wegen drohender Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht München eingereicht. Der Münchner Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Michael Jaffé soll sich um den Insolvenzfall der Wirecard AG kümmern.
Wegen der Insolvenz scheidet die Wirecard als Gegner in einem Prozess aus. Geschädigte Anleger haben noch die Möglichkeit, sich an den Jahresabschlussprüfer – Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wenden und Schadensersatz zu fordern. Wenn die Kosten für eine Einzelklage zu hoch sind, kann eine Prozesskostenfinanzierung vereinbart werden.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Sonderbericht
Darüber hinaus hat auch die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen aufgenommen. Dem DAX-Konzern wurden Markt- und Bilanzmanipulation, mangelnde Compliance-Systeme, interne illegale Bereicherung von Managern vorgeworfen.
Dieser Skandal ist nicht der erste. Noch vor der Insolvenz gab der deutsche Zahlungsdienstleister Wirecard eine unabhängige Untersuchung in Auftrag als besondere Reaktion auf die anhaltende Kritik, nachdem die britische Zeitschrift “Financial Times” Ende 2019 Vorwürfe erhoben hatte.
Das Unternehmen, das diese Studie durchführte, war die KPMG. Die Erkenntnisse von KPMG wurden am 28. April 2020 veröffentlicht und waren für Wirecard so verheerend, dass der Kurs um 40 % einbrach. KPMG legte schwere Mängel im internen Kontrollsystem des Zahlungsdienstleisters und bei den Prozessen der Rechnungslegung offen. Für viele Vorgänge konnte Wirecard keine ausreichenden Dokumente vorweisen.
Laut dem in Deutschland geltenden Prüfungsstandard 302 muss der Abschlussprüfer die Saldenbestätigungen über Bankkonten selbst anfordern und entgegennehmen – der gesamte Prozess soll in seiner Hand sein
Anleger, die nach dem Sonderbericht der KPMG in Aktien der Wirecard AG investiert haben, können auch Ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Als mögliche Gegener in einem Prozess stehen hierzu die Ex-Vorstände Braun und Marsalek und das Vorstandsmitglied von Knoop.
Klagen gegen Ernst & Young: Haben betroffene Aktionäre und Anleger einen durchsetzbaren Schadenersatzanspruch gegen EY?
Aktionäre der Wirecard AG und Kunden können und sollen jetzt Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young geltend machen. Auf EY rollt eine Klagewelle zu. Wir raten daher derzeit an, sich bei uns kostenfrei für eine Erstberatung zu registrieren. Wir prüfen ihre Ansprüche individuell.
Am Freitag, den 26.06.2020 stellte nach Angaben des Handelsblatt eine Anlegerschutzgemeinschaft Strafanzeige gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Abschlussprüfer von EY. Die deutsche Gesellschaft des Wirtschaftsprüfungskonzerns EY muss sich mit diesen Vorwürfen nun auseinandersetzen, denn sie prüft seit elf Jahren den Abschluss des Zahlungsdienstleisters und hatte lange Zeit wenig auszusetzen. Wie trotzdem 1,9 Milliarden Euro fälschlicherweise in der Bilanz standen, muss nun geklärt werden.
Sind Sammelklagen gegen BaFin oder EY möglich?
Sammelklagen in Sachen Wirecard werden teilweise beworben. Wir halten dies für keinen gangbaren Weg der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Eine Sammelklage nach KapMuG, dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dürfte zwar gegen Wirecard zulässig sein, ist aber aufgrund der Insolvenz nicht zielführend. Eine Musterfeststellungsklage, wie z.b. in Sachen Abgasskandal gegen EY /Ernst & Young oder die BaFin dürfte zu lang dauern und erbringt nur eine Feststellung und keine Geld. Wir prüfen derzeit, ob eine Musterfeststellungsklage in Sachen Wirecard sinnvoll ist. Mandanten mit Rechtsschutzversicherung sollten sofort und einzeln Klage einreichen.
Wer ist Gegner in einer Wirecard – Klage?
Natürlich in erster Linie – das Unternehmen Wirecard AG selbst. Ansprüche gegen die Wirecard AG sind mit der wahrscheinlichen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dagegen nur noch beim Insolvenzverwalter anzumelden. Hier werden zunächst die bevorrechtigten Gläubiger und Insolvenzverwalter befriedigt. Deshalb kommen für Schadenersatzansprüche folgende Personen / Unternehmen in Frage:
- den Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG – Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
- Auch die Ex-Vorstände Braun und Marsalek und von Knoop.
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Welche Kosten fallen bei einer Klage gegen EY oder BaFin an ?
Die Fachkanzlei für Bank-und Kapitalmarktrecht „Justus Rechtsanwälte“ aus Berlin und Potsdam bietet kostenfreie Erstberatung und Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung an. Wir beraten Sie ausführlich und vorab über entstehende Kosten und das Kostenrisiko einer Klage. Alle Anleger, die von den Manipulationen und Skandalen der Wirecard AG betroffen sind, können jetzt eine Expertenprüfung beantragen und im Anschluss Ihre Ansprüche mit guten Erfolgsaussichten geltend machen.
Für weitere Informationen füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Anwalt / der zuständigen Anwältin.
Lesen Sie hier mehr zu Schadenersatzansprüche gegen die BaFin und zur Staatshaftung/ Amtshaftung
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