GASAG Sammelklage: Justus bereitet Gasag-Klage vor

Justus Rechtsanwälte reichen zum Enden des Jahres 2009 die Gasag Sammelklage ein.  Bis Mitte Dezember 2009 können sich Gasag Kunden noch beteiligen!

Kunden der GASAG, welche sich gegen die Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 wehren und zusammen den zuviel gezahlten Betrag zurückverlangen möchten, füllen bitte das

mit den Stichworten "GASAG Sammelklage" aus.



GASAG muss zahlen: BGH stellt Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhung fest
Berliner Kunden können geleistete Gaszahlungen zurückfordern:

Vor etwa drei Wochen hat der Bundesgerichtshof die Anhebung von Gaspreisen des Berliner Gasversorgers Gasag für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil ( Az.: VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07) beanstandete das höchste deutsche Zivilgericht einseitige Tarifklauseln in den Verträgen der Gasag und der Gas Union aus Niedersachsen. Der BGH hat die Preisanpassungsklauseln wie sie in den Verträgen der Gasag – zumeist mit Privatleuten – verwendet worden sind, für unwirksam erklärt, da sie nur das Recht zur Anhebung der Preise enthielten – jedoch keine Pflicht zur Preissenkung bei fallenden Bezugskosten. Das Urteil bezieht sich auf Preiserhöhungen der Gasag in den Jahren 2005 und 2006.

Aus der nun höchstrichterlich festgestellten Unwirksamkeit der Tarifklauseln zur Gaspreiserhöhung folgt, dass wohl nahezu alle Privatkunden der Gasag einen Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Gasag haben. Insgesamt soll die Gasag nach Schätzung von Experten um 30 bis 50 Millionen Euro ungerechtfertigt zuviel erhalten haben.

Ihren Rückzahlungsanspruch können nach Auffassung der Kanzlei Justus Rechtsanwälte nicht nur die Kunden durchsetzen, welche der Erhöhung widersprochen oder die Gasrechnung unter Vorbehalt gezahlt haben, sondern alle Kunden.
Nach Meinung von Verbraucherschützern haben mehr als 350.000 Kunden der Gasag über Jahre einen zu hohen Gaspreis für Herd und Heizung gezahlt.

Kunden der GASAG, welche sich gegen die Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 wehren und den zuviel gezahlten Betrag zurückverlangen möchten, füllen bitte das

mit dem Stichworten "GASAG Sammelklage" aus.
 

Der Eintrag in das Kontaktformular ist unverbindlich und es entstehen ihnen hierdurch keinerlei Kosten. Selbstverständlich werden alle Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte prüft bis Ende Oktober 2009, ob eine Sammelklage gegen die GASAG Sinn macht und welche Kosten für den Einzelnen anfallen würden. Dann erhalten dann alle Kunden welche sich über das Kontaktformular angemeldet haben, dass Ergebnis der Prüfung und ggf. eine Mitteilung über Erfolgsaussichten und Kosten einer Sammelklage. Bis dahin bitten wir  aufgrund der Vielzahl der Anfragen von Rückfragen abzusehen.  

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt  Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de

 

Please follow and like us: