Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachkanzlei Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin und Potsdam

“Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution”
Henry Ford

Bank- und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen

Achtung: Absolute Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss. Lassen Sie ihre Fonds und Kapitalanlagen bitte rechtzeitig auf Ansprüche prüfen, bevor es zu spät ist!

Das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet.

Bankrecht

Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalmarktrecht

Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte).

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JUSTUS Lexikon Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Für das Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 2008 einen Fachanwaltstitel. Dies ist auch notwendig, da sich gerade dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahren durch neue Rechtsprechung, Gesetze und Kommentierungen ständig verändert hat.

Nur durch ständige Fortbildung und Praxis, die für alle Fachanwälte vorgeschreiben ist, können teure Anwaltsfehler in Beratung und Prozess vermieden werden. Suchen Sie daher gleich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf.

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Ansprechpartner:
Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ansprechpartner:
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Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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