Prozesskostenfinanzierer Juragent AG Prozesskostenfonds 1.- 4. KG
Anleger haben die Chance, ihre investierten Gesellschaftsanteile zurückzuerhalten
Viele Anleger in Deutschland haben ihre langjährigen Ersparnisse beispielweise für die Altersvorsorge in eine vermeintlich gute Idee investiert.
Um angespartes Kapital zu vermehren, sind viele Bürger in Deutschland interessiert an sicheren Kapitalanlagen mit guten Renditechancen. Ab dem Jahr 2002 gab es die Möglichkeit, sein Geld in vier Prozesskostenfonds der Juragent AG zu investieren. Die Idee war einfach und gut. Komplexe Prozesse mit einem sehr hohen Streitvolumen über mehrere Millionen Euro bei denen einer Prozesspartei nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung standen, wurden fremdfinanziert, so dass die Prozesse geführt werden konnten. Dafür wurde der Prozessfinanzierer mit einen Fixwert von 30 % an der erstrittenen Summe beteiligt.
Um ausreichende Mittel für die Prozessfinanzierung zur Hand zu haben, wurde Anlegern in Deutschland die Möglichkeit eingeräumt, sich an diesen Prozessfinanzierern zu beteiligen und somit Gewinne zu erzielen. Beteiligen konnten sich die Anleger an den Prozesskostenfonds KG`s I- IV der Juragent AG.
Neben den Gewinnen aus den Prozessen wurden im Prospekt jährliche Garantieausschüttungen in Höhe von 6 % der Einlage versprochen. Diese konnten bereits ab dem Jahr 2008 nicht mehr gezahlt werden. Gewinnbeteiligungen aus gewonnen Prozessen wurden gar nicht ausgezahlt, da nur sehr wenige und in zumindest dem 3. und 4. Fonds gar keine Prozesse geführt wurden.
Unbekannt für die Anleger blieb, dass die Aktivitäten der Geschäftsbesorgerin, der Juragent AG, die die Prozesskostenfonds aufgelegt hatte und maßgeblich initiiert hatte, nicht rege bezüglich der Prozessauswahl- und finanzierung war, sondern im Hinblick auf ihre eigenen Interessen. So wurden Anlegergelder nach Pressemitteilungen in großem Stil für die Finanzierung des persönlichen Lebens der Juragent AG Grüder verwendet. Die Kommanditeinlagen des PKF IV wurden nach Pressemitteilungen von dem ehemaligen Vorstand in die Schweiz transferiert, um damit einen neuen Prozessfinanzierer zu gründen und somit den Zugriff der Anleger auf ihr Geld zu vereiteln.
Die Kanzlei JUSTUS rät Anlegern, die ihr Geld in einen der Prozesskostenfonds I- IV der Juragent AG investiert haben und an einer Rückzahlung ihrer Einlage interessiert sind, gegen die Juragent AG vorzugehen. Bei einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung steht den Anlegern die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei JUSTUS als starker Partner an der Seite.
Die Chancen, die Einlagen zurück zu erhalten, stehen nicht schlecht. So wurde die Juragent AG von dem LG Berlin in den Jahren 2010 und 2011 in bereits mehreren hundert Prozessen zur Rückzahlung der Kommanditeinlage Zug um Zug gegen Herausgabe der Gesellschafteranteile verurteilt.
Ende April 2011 wurde nun auch in der gegen ein verlorenes Urteil eingelegte Berufung der Juragent AG durch die Richter des Berufungsgerichts der Hinweis erteilt, dass die Juragent AG wohl ebenfalls in der zweiten Instanz zur Rückzahlung der Einlagen der Anleger verurteilt werde.
Achtung Verjährung:
Anleger sollten sich hinsichtlich einer drohenden Verjährung ihrer Ansprüche zum Ende des Jahres 2011 rechtzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
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