Der Widerrufsjoker – Darlehensnehmer können jetzt viel Geld sparen
Sensationsurteil EuGH und BGH: Millionen Kreditverträge können widerufen werden
Der EuGH erklärt im März 2020 die Widerrufsinformation in Kreditverträgen ( Kaskadenverweis) für unvereinbar mit europäischem Recht. Wer seit Juni 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann jetzt den Widerruf erklären.
Neues BGH-Urteil gibt Hoffnung
Mit einem aktuellen Urteil vom 27.10.2020 hat der BGH dem Widerrufsjoker bei Autofinanzierungen wieder Rückenwind verliehen. Der BGH entschied, dass ein Verbraucher seinen Autokredit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen kann (Az.: XI ZR 525/19).

EuGH wendet sich gegen Kaskadenverweisung
Die Klausel, um die es geht, findet sich in der Widerrufsinformation der Verträge. Dort wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Der Paragraph verweist seinerseits wieder auf etliche andere Paragraphen. Juristen nennen das einen „Kaskadenverweis“. Im vorliegenden Fall umfasst die Verweiskette fast acht Seiten Gesetzestext.
Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher nicht mehr allein auf der Grundlage des Vertrags überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält und ob die Widerrufsfrist für ihn schon zu laufen begonnen hat. Der Kaskadenverweis widerspricht somit der europäischen Richtlinie für Verbraucherkreditverträge.
Die Richtlinie ziele laut EuGH darauf ab, allen Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz zu gewährleisten. Demnach muss der Verbraucher in klarer und eindeutiger Form über die Frist und alle anderen Modalitäten bezüglich der Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden. Durch den Kaskadenverweis ist dies jedoch nicht mehr gewährleistet.
Auswirkungen des EuGH Urteils in der Praxis
Mit diesem sogenannten „Widerrufsjoker“ ist beispielsweise bei Immobilienkrediten udn Autokrediten der Widerruf gegen Erstattung aller bereits gezahlten Raten möglich.
Widerrufsjoker: Wir prüfen ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei
Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.
Hierzu finden Sie hier eine Beispielsberechnung Widerrufsjoker.
Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf immer noch möglich
Für Kreditkunden, insbesondere bei Immobilien- und Verbraucherdarlehen, bestehen gute Aussichten, dass Ihnen ein Anspruch in nicht unbeträchtlicher Höhe gegenüber der darlehensgewährenden Bank zusteht.
Seit dem BGH Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11, steht fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzten kann. Insoweit können alle seit dem 01.11.2002 aufgenommenen Darlehen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte. Einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge, waren in 80 Prozent von 1.800 überprüften Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft.
Die Top 10 der betroffenen Kreditinstitute für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen
Ziel des Widerrufs eines Darlehens:
Durch Umschuldung können erhebliche Zinsbeträge erspart werden
Durch die anhaltende Möglichkeit zum Widerruf des Darlehens können Bankkunden sich auch noch heute vom Vertrag lösen. Sinnvoll ist dies beispielsweise um die Zinslast von „Altkrediten“ zu drücken, indem man durch den Widerruf die Möglichkeit erhält, einen neuen Kreditvertrag zu den aktuell sehr günstigen Zinsbedingen abzuschließen.
Auch sind Finanzierungen betroffen, die vorzeitig beendet wurden.
Vorfälligkeitsentschädigung kann nach Widerruf erspart oder zurückgefordert werden:
Durch einen Fehler in der Widerrufsbelehrung kann die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditinstitut zurück verlangt werden.
Hilfreiche Informationen zum Widerruf und zur Vorfälligkeitsentschädigung
sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden
Sie unter: http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net

Es ist 5 Minuten vor 12
Experten rechnen mit einer Widerrufswelle bis zum 21. Juni 2016, denn das Widerrufsrecht endet für Altfälle zu diesem Zeitpunkt. Schon jetzt weisen die Verbraucherzentralen auf Wartezeiten von bis zu 6 Wochen für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung hin. Wir prüfen Ihre Belehrung kostenlos, fachanwaltlich und in einem vertretbaren Zeitrahmen von ca. einer Woche.
Geht es ohne Anwalt?
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Banken auf einen Widerruf eines Kunden nicht, verzögernd oder abschlägig reagieren. Ohne die Androhung der konsequenten Durchsetzung Ihres Anspruches durch einen Rechtsanwalt werden Sie keinen Erfolg haben.
Ausschlussfrist: Widerruf von (Alt-)Immobiliendarlehen war nur noch bis zum 21.06.2016 möglich:
Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihren Immobilienkredit bisher widerrufen. Dieses unbefristete Widerrufsrecht (“Widerrufsjoker”) ist nun nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wegfallen. Betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Das dazugehörige Gesetz ist im März 2016 in Kraft treten.
Auch nach der Frist können etliche Darlehen und Kredite widerrufen werden. Denn die Ausschlussfrist gilt nur für Immobilienkredite, die vor oder bis 2010 abgeschlossen worden sind. Viele aktuelle Darlehen und Kredite enthalten ebenfalls Fehler 8nd den sog. Kaskadenverweis und sind widerrufbar.
Widerruf für Autokredite, KFZ-Darlehen weiter möglich
Nach der Entscheidung des EuGH mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) ist der sogenannte Kaskadenverweis auf Pflichtangaben gemäß § 492 Abs. 2 BGB in Widerrufsbelehrungen von Verbraucherverträgen fehlerhaft. Dies betrifft insbesondere auch Autokredite.
Der BGH ist allerdings der Auffasung, dass bei unveränderter Verwendung des gesetzlichen Musters, für die Bank ein sogenannter Musterschutz besteht. Dies würde bedeuten, dass die Widerrufsbelehrung fiktiv als zutreffend gelten würde.
Auf diese Frage kommt es jedoch in vielen Fällen von Autokrediten nicht an, da ohnehin kein Musterschutz in Betracht kommt. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn in der Widerrufsbelehrung eine Einfügung eines Zinsbetrages von „0,00 EUR“ erfolgt ist.
Verbraucher die einen Autokreditvertrag abgeschlossen haben und folgende Formulierungen in der eigenen Widerrufsbelehrung finden:
1. „§ 492 Abs. 2 BGB“ (Kaskadenverweis)
und
2. „0,00 Eur“ (Tageszinsangabe nach Widerruf)
haben keinen Musterschutz und können auf Basis der vom EuGH festgestellten Fehlerhaftigkeit des Kaskadenverweises noch heute den Widerruf erklären.
Justus rät:
Bankkunden die ein Darlehen/Kredit nach dem 01.11.2002 aufgenommen haben, haben gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ihres Darlehens. Damit kann entweder ein viel günstigerer Kredit gesichert (Umschuldung) oder die bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Kreditkosten zurück verlangt werden.
Wir berechnen ihnen gern ein Umschuldungsbeispiel und die Höhe der ersparten Zinsen.
Bankkunden sind somit gut beraten, wenn sie die Widerrufsmöglichkeit ihrer Darlehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56