Ownership Feeder Quintett – Totalverlust rückt dramatisch nah

Ownership Feeder Quintett – Totalverlust rückt dramatisch nah
– Verkauf von zwei weiteren Einschiffsgesellschaften soll beschlossen werden –

Der im Jahr 2007 aufgelegte Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett GmbH & Co. KG investierte knapp 88 Mio. Euro in fünf Feederschiffe (“Zulieferer” für größere Schiffe). Drei Container- und zwei Mehrzweckfrachtschiffe wurden in Form von Einschiffsgesellschaften betrieben.
Die wirtschaftlichen Erwartungen der Anleger konnten bei Weitem nicht erfüllt werden. Schon relativ schnell gerieten aufgrund der schlechten Marktlage mehrere Schiffe in finanzielle Schwierigkeiten. Schon im Jahr 2014 wurden daraufhin die Anteile an der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH & Co. KG verkauft.

Weiterer Verfall des Dachfonds
Mit Schreiben vom 25.09.2015 informiert die Ownership Treuhand GmbH die Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett UG & Co. KG über die Ablehnung der Bank zur weiteren Finanzierung der beiden Schiffe MS „K-Water“ und MS „O.M. Aestatis“. Offensichtlich ist der finanzierenden Bank bewusst, dass sich die schlechte Marktlage auch in Zukunft nicht verbessern wird. Die Bank hat die Verbindlichkeiten sofort fällig gestellt.
Nun soll zur Vermeidung der Insolvenz der Einschiffsgesellschaften über den Verkauf der Schiffe abgestimmt werden. Die Gesellschaft stellt insoweit auf angebliche vorliegende Kaufangebote der Bank ab, die weit über dem derzeit am Markt erzielbaren Preisen liegen sollen. Ob sich dieses Angebot tatsächlich wird umsetzten lassen, kann von unserer Seite nicht beantwortet werden, es erscheint jedoch günstiger als die Insolvenz der Schiffsgesellschaften.

Ausblick mit Schrecken
Unabhängig davon welches der Szenarien tatsächlich eintritt, ein erheblicher Verlust Ihrer Einlage ist damit in jedem Fall verbunden. Von den ursprünglich fünf Schiffsgesellschaften an denen der Dachfonds beteiligt war bleiben nur zwei übrig. Selbst bei bester wirtschaftlicher Entwicklung werden die Einkünfte der verbleibenden Gesellschaften nicht reichen, Ihnen Ihr eingesetztes Kapital zurückzuzahlen. Es droht der Totalverlust.

Chance auf Schadensersatz und Rückabwicklung
Eine Beratung z.B. ohne Hinweis auf das bestehende Totalverlustrisiko oder die Empfehlung des Fonds zur Altersvorsorge deuten auf eine Falschberatung hin. Auch sind auf doppelte Risiken eines Dachfonds und Vermittlungsprovisionen hinzuweisen. Beratungsmängel können einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den beratenden Banken und Vermittlern begründen sowie zur Rückabwicklung der Beteiligung führen.
Gerne beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, bitte sprechen Sie uns an.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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Grit Rahn
Rechtsanwältin
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Geschlossene Schiffsfonds im Fokus

Im Portfolio von geschlossenen Fonds befinden sich häufig auch sog. geschlossene Schiffsfonds.
Dieses Anlagesegment hat seine Ursprünge im Deutschland der siebziger Jahre. Damals mit dem Hauptziel, möglichst hohe Steuereinsparungen zu generieren. Diese Zielsetzung hat sich bis heute hin zu einer renditeorientierten Anlage verschoben, weil sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben.

Was sind geschlossene Schiffsbeteiligungen?

Schiffsbeteiligungen sind in den meisten Fällen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft strukturiert. Als Handelswährung dient wie bei den meisten gängigen Handelswaren der US-Dollar. Bei einer Zeichnung eines Schiffsfonds in Euro ist das Investment trotzdem i.d.R. als dollarbasiert anzusehen. Durch die Beteiligung als Kommanditist an einer Schiffsbeteiligung wird der Privatanleger also direkt zum (Mit-) Unternehmer und partizipiert somit ab dem Tag seines Beitritts von der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Schiff.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für das Gelingen des Schiffsfond sind somit der Einkaufspreis des Schiffes oder der Schiffe, die Dauer sowie die Konditionen der meist zu Beginn fest abgeschlossenen Charterverträge, die Kosten des laufenden Betriebes sowie die Auslastung und schlussendlich der Verkaufserlös bei Ablauf des Schiffsfonds.
Das eingesetzte Kapital der Anleger wird für den Bau bzw. Erwerb der Schiffe verwendet. Der Ertrag für den einzelnen Anleger soll in einer nachgeschalteten Nutzungsphase der Schiffe erwirtschaftet werden.

Welche Schiffsfonds - Anlageformen gibt es?

Der Anleger kann in verschiedene Formen des Schiffsverkehrs investieren. Am gängigsten sind hier sog. Containerschiffe. Dabei handelt es sich um kleinere Zubringer die zwischen 500 TEU und 8.000 TEU transportieren können.
Aber auch Tanker waren lange Zeit im Visier der Anleger. Insbesondere als die alten Einhüllentanker durch zeitgemäße Doppelhüllentanker ersetzt werden mussten.
Bulker hingegen sind Massengutschiffe die trockene Massengüter befördern.

Der Schiffsfonds als Geldanlage


Das angesparte Geld kann auf verschiedene Weisen angelegt werden. Neben dem Kauf von Aktien oder Gold besteht u.a. die Möglichkeit der Beteiligung an einem Fonds und im spe-zielleren an einem Schiffsfonds. Ein sog. Schiffsfond investiert das eingesammelte Kapital in den Bau und/oder Erwerb von Seeschiffen. Schiffsfonds stellen grundsätzlich eine GmbH  & CO. KG dar, wobei die Geschäftsführung grundsätzlich der GmbH zusteht und die Anleger sich regelmäßig als Kommanditisten beteiligen. Im Optimalfall erwartet die Anleger nach einer längerfristigen Zeit eine hohe Gewinnausschüttung durch laufende Chartereinnahmen und  dem Verkauf des Schiffes nach Beendigung der Laufzeit des Schiffsfonds.

Schiffsfonds als Steuersparmodell:

Wie sich gezeigt hat, stimmen diese Parameter häufig nicht mit der versprochenen, prospektierten Rendite überein. Ein zu hoher Kaufpreis, Fehler in der Berechnung der laufenden Kosten usw.
Neben den hohen Renditen wird vielen Anlegern der Erwerb zudem als sog. Steuersparmodell vermittelt. Bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll die Tonnagesteuer zu einer erheblichen Vergünstigung des zu versteuernden Einkommens führen.
Wie uns die jüngste Vergangenheit jedoch zeigte, gelten solche Anpreisungen jedoch nur, wenn die wachstumsorientierte Entwicklung der Weltwirtschaft anhält. Bei stagnierender oder rückläufiger Weltwirtschaft können und konnten die Versprechungen nicht mehr eingehalten werden. Die aktuellen Charterzahlen belegen diese Entwicklung.

Risiken, insbesondere
Insolvenz und Pleite

Zu beachten ist indes, dass Schiffsfonds sog. geschlossene Fonds darstellen und somit zum grauen Kapitalmarkt angehören. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass er nicht der staatli-chen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Ein Beitritt in einen geschlossenen Fonds hat somit zur Folge, dass der Anleger eine unternehmerische Stellung zuteilwird. Er profitiert nicht nur, sondern trägt auch in einem nicht unerheblichen Teil die Risiken der Gesellschaft. Derartige Risiken stellen u.a. die Reduzierung bzw. Einstellung der Gewinnausschüttungen, der Totalverlust der gesamten Einlage und die Insolvenz der Gesellschaft dar. Auch fordern die Fondsgesellschaften in finanziellen Engpässen die ausgezahlten Ausschüt-tungen zurück, um neues Kapital in die Gesellschaft einfließen zu lassen.
Die größten Risiken bestehen für Anleger vor allem beim Einkaufspreis des Schiffes und dessen Ablieferung. Auch die für die Nutzungsphase geschlossenen Charterverträge stellen ein unüberschaubares Problem dar.

Schiffsfonds und Nachschusszahlungen im Sanierungsfall:

Etliche Anleger haben daher seit Zeichnung der Anlage keine Gewinne erhalten und nicht selten steuert der Fonds auf eine Insolvenz zu. Die Gesellschaften versuchen diese zumeist noch durch Nachschusszahlungen zu verhindern. Oft fordern die Emissionshäuer ihre Zeichner auch zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf.

Die Anleger erfahren in diesem Zeitpunkt allzu oft das erste Mal von solchen Pflichten. Welche genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Beteiligung gelten wurde nie bzw. nur am Rande erwähnt.
Als Anleger beteiligen sie sich mit Eigenkapital an der Gesellschaft. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Sie nehmen an dem wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft teil.

BGH: gewinnunabhängige Ausschüttungen können nur zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt ist.

Im März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nicht ohne weiteres zurückverlangt werden können (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Dies sei nach Auffassung des BGH nur dann möglich, wenn die Rückforderung der Ausschüttungen eindeutig und verständlich im Gesellschaftsvertrag geregelt sei.

Ansprüche der Anleger gegen Banken und Schiffsfonds

Sie als Anleger müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie Ihre Investition in den Schiffsfonds einfach verloren geht. Vielmehr haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank, welche Ihnen zum Einstieg in den Fonds geraten hat, wegen Falschberatung geltend zu machen. Überdies müssen Sie die Rückforderung der bereits ausgezahlten Gewinnausschüttungen durch die Gesellschaft nicht dulden. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof schon regelmäßig entschieden, dass eine solche Rückforderung unberechtigt ist. Eine Durch-sicht bzw. Überprüfung des Gesellschaftsvertrages durch einen Fachanwalt ist dabei regelmäßig ratsam.

Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen:

Hier finden Sie eine Übersicht zu Urteilen des BGH, der Oberlandesgerichte und Landgerichte zu Rückabwicklung, Schadenersatz und Nachschusspllichten bei Schiffsfondsbeteiligungen. 

Schiffsfonds gezeichnet? Was können wir für Sie tun?

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut derzeit eine Vielzahl von Anlegern solcher gescheiterten Schiffsfonds. Erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung zu finden. Gerne beraten wir sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Dazu werden wir zunächst ihren Anlagevertrag prüfen, um die genaue Art der Beteiligung zu ermitteln. In einem zweiten Schritt das dem Verkauf zugrundeliegende Verkaufsgespräch analysiert. Denn nur, wenn sie über die konkreten Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden erfolgte die Beratung anlagegerecht.
Dazu gehört auch, dass zugrundeliegende Prospekt auf etwaige Fehler zu überprüfen. Hierbei insbesondere, alle darin aufgeführten Kosten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

Schließlich werden wir auch ihren Anlagehorizont ermitteln. Sollte ihnen z.B. die Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen worden sein, ist eine Falschberatung naheliegend. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligungsform ist diese nämlich für diesen Zweck gänzlich ungeeignet.
Ihnen zustehende Ansprüche können dabei grundsätzlich gegen den Berater/Vermittler; die Gesellschaft und/oder die finanzierende Bank gerichtet werden

Aus diesem Grund sollte jeder Anleger spätestens, wenn Auszahlungen ausbleiben bzw. Nachschüsse gefordert werden die zugrundeliegenden Verträge durch einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.


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Ansprechpartner:
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