Klagen der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG aus Kommanditbeteiligung an
der Deutschen Beamten Vorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG, Müchen:
Die DFO GmbH & Co.Deutschlandfonds KG hatte ihre Gesellschafter aus abgetretenem Recht auf Zahlung von monatlichen Einlagen aufgefordert und bei Nichtleistung geklagt.
Die von uns in den Klageverfahren vertretenen Anleger mussten allesamt nicht zahlen, da die Klagen auf richterliche Hinweis von der DFO zurückgenommen und erhobene Widerklagen anerkannt wurden.
Klausel zur Herabsetzung der Kommanditeinlage greift:
Der von der DFO behauptete und geltend gemachte Anspruch gegen die Gesellschafter war in den Verfahren oft verjährt, bzw. war erloschen, da in dem Gesellschaftsveratrag eine Herabsetzung der Kommanditeinlage geregelt ist. Diese greift unter bestimmten Voraussetzungen, welche in den von unserer Kanzlei geführten Verfahren vorlagen. Das Landgericht Berlin bestätigte in seinen Hinweisen die von uns vertretene und vorgetragene Ansicht.
Rückerstattungsansprüche der Anleger möglich:
Soweit Anleger auf Zahlungsaufforderungen der DFO GmbH & Co. Deutschlandfond KG aussergerichtlich geleistet haben, so geschah dies in vielen Fällen ohne Rechtsgrund. Das bedeutet, dass die Anleger unter Umständen noch heute einen Erstattungsanspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages haben.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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