DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG geht vielfach gerichtlich gegen Anleger vor
Viele Anleger, beteiligten sich an der Deutschen Beamten Vorsorge AG für Unternehmensbeteiligung & Co. Deutschlandfonds KG, welche heute unter der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG firmiert. Die Beteiligung erfolgte über die Procurator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Vermittlung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Errichtung, die Vermietung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten.
Viele Anleger stellten in der Vergangenheit ihre Ratenzahlungen ein, nachdem die Prognosen bei Erwerb der Fondsbeteiligung nicht eingehalten wurden. Gegen diese Anleger geht die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG gerichtlich vor und fordert die rückständigen Raten ein.
Was können Sie tun?
Für die betroffenen Anleger gibt es Hoffnung. So findet sich in den Gesellschaftsverträgen regelmäßig eine Regelung, mit denen Anleger unter bestimmten Voraussetzungen aus der Gesellschaft ausscheiden können oder keine weiteren Zahlungen mehr leisten müssen. Damit wäre den betroffenen Anlegern zumindest soweit geholfen, dass sie die rückständigen Raten nicht begleichen müssen. Daneben kommen auch eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger in Betracht, soweit diese noch nicht verjährt sind.
Auch Anleger der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG (vormals Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG) können hoffen. Das Oberlandesgericht München wies die Klage der Fondsgesellschaft ab, weil ihr die Aktivlegitimation für die Geltendmachung ihrer Forderungen fehle. Der betroffene Anleger war nach der Ansicht des Gerichts kein Gesellschafter der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG. Gesellschafter war vielmehr die Procurator GmbH.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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