DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG/ DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG: Bundesgerichtshof entscheidet zu Gunsten der Anleger
Bereits an früherer Stelle haben wir darüber berichtet, dass die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG gerichtlich gegen Anleger vorgeht, die aufgrund der Schieflage des Fonds ihre Ratenzahlungen eingestellt haben. Auch bei von uns vertretenen Anlegern vertreten wir die Auffassung, dass die DFO unter Umständen keinen Anspruch auf eine weitere Beitragsleistung der Anleger hat. Nun stärkte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.2012 diese Rechtsauffassung und entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Gesellschaftsvertrag eine automatische Herabsetzung der Gesamteinlage vorsieht, so dass der Anleger über die bereits geleisteten Einlagen hinaus keine weiteren Ratenbeiträge zu erbringen hat.
Die von Zahlungsaufforderungen der DFO betroffenen Anleger sollten vor dem Hintergrund der positiven höchstrichterlichen Rechtsprechung der Aufforderung nicht nachkommen, ohne zuvor einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragt zu haben.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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