DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG (vormals: Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. Deutschlandfonds KG)
Das OLG München verurteilt mit Entscheidung vom 01.08.2012, Az.: 20 U 3345/10, den Treuhandkommanditisten (Procurator Treuhand GmbH) zum Schadensersatz und somit zur Rückzahlung geleisteter Einlagen (unter Abzug erhaltener Steuervorteile). Das OLG München begründet seine Entscheidung damit, dass ein Treuhandkommanditist einen künftigen Treugeber (Anleger) über wesentliche personelle Verflechtungen der Fondsgesellschaft aufzuklären
Das OLG München traf die folgende Feststellung zu den maßgeblichen personellen Verflechtungen:
Klaus T. war alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Gründungskommanditistin DBV AG und seit 1994 Alleinaktionär der C & H Bank.
Die DFO KG legte zurückbehaltene Gelder für die Liquiditätsrücklage über Inhaberschuldverschreibungen, verzinst mit 6,75%, bei der C & H Bank (später Privatbank Reithinger) an. Gleichzeitig bestand das Geschäftsfeld der C & H Bank zum ganz überwiegenden Teil aus der Finanzierung von Beteiligungen an den DFO Fonds.
Treuhänder Procurator Treuhand GmbH :
Klaus T. war somit gleichzeitig alleinvertretungsberechtigter Vorstand einer Gründungskommanditistin der DFO KG und Alleinaktionär des Geldinstituts, über welches die Liquiditätsrücklage des Fonds gebildet und Anlagegelder finanziert wurden. Dies begründet nach der Ansicht des OLG München grundsätzlich die Gefahr von Interessenkollisionen. Das gilt unabhängig davon, ob es im Einzelfall tatsächlich zu Interessenkollisionen gekommen ist oder ob sich die Konstellation zum Nachteil oder zum Vorteil der Anleger und des Fonds ausgewirkt hat. Der Anleger mussgrundsätzlich solche Zusammenhänge kennen und bewerten dürfen, egal ob sie für ihn objektiv nachteilig sind oder nicht.
Insolvenz des Treuhandkommanditisten Procurator Treuhand GmbH:
Mit der Insolvenz der Procurator Treuhand GmbH wurde den geschädigten Anlegern ein möglicher Anspruchsgegner genommen. Geschädigten Anlegern bleibt aber die Möglichkeit, gegen den damaligen Vermittler vorzugehen oder gegenüber der Fondsgesellschaft zu kündigen oder unter Umständen auch den Widerruf zu erklären, um das noch vorhandene Auseinandersetzungsguthaben zu verlangen.
Lösung: Schadenersatz gegen Vermittler, Kündigung und Widerruf
So entschied das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 02.07.2010 (n.rkr.) für eine Anlegerin, dass diese nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden ist. Die Annahmeerklärung der Procurator Treuhand GmbH zum ursprünglichen Beitrittsantrag war nach Auffassung des Gerichts nach 2 Monaten verspätet. Die Annahmeerklärung hätte daher erneut mit einer Widerrufsbelehrung ausgestattet sein müssen.
Zahlungsauffordeurung wegen rückständiger Raten durch DFO 2 Deutschlandfonds KG:
Die DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG verklagte zahlreiche Kleinanleger auf Zahlung von angeblich rückständigen Raten. Dies nach einem Urteile des Landgerichts Mönchengladbach zu Unrecht. Denn wenn der Anleger bei Vertragsabbruch bereits ein bestimmtes Mindestmaß an Raten geleistet hat, soll seine ursprünglich vereinbarte Gesamteinlage auf die Höhe der bereits erbrachten Einzahlungen herabgesetzt werden. Das heißt, dass Anleger nach Kündigung und Abbruch ihrer Ratenzahlungen keine weiteren Raten mehr schulden.
Fremdfinanzierung üder die Privatbank Reitinger:
Zudem ist im Einzelfall zu prüfen, ob Anleger, die die Beteiligungen kreditfinanziert haben, den Zahlungsansprüchen der jeweiligen Banken irgendwelche Einreden entgegenhalten können. Eine Vielzahl von Anlegern, welchen die Beteiligung als „beamtensicheres“ Altersvorsorge verkauft wurde, dürfte nun in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie hatten die Beteiligung auf Empfehlung der Vermittler über die C&H Credit und Handelsbank Wiesbaden (später Privatbank Reithinger) oder die Landesbank Baden-Württemberg fremdfinanziert. Hier könnte auch ein Wideruf der Finanzierung weiter helfen.
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