Opel im Dieselskandal, EugH Urteil, Widerruf der Autofinanzierung, Rückgabe, Schadenersatz Klagen und Urteile
Auch Opel steckt neben VW, Audi, Mercedes und anderen Autoherstellern tief im Diesel Abgasskandal. Denn die Dieselmotoren der Euro5 und Euro 6 Gruppe sind vermutlich alle mit Abgassteuerungssystemen ausgestattet, die die Abgasreinigung im Fahrbetrieb reduzieren oder sogar ganz abschalten. Dies führt zu einer Überschreitung der EU Grenzwerte von Stickstoffoxid Emissionen (NO2) um das 5-15 fache! Dies ist unzulässig und führt zu einer Haftung der Autohersteller auf Schadenersatz, so zumindest der EuGH (Europäische Gerichtshof) in seiner jüngsten Entscheidung.
Ob der BGH (Bundesgerichtshof) dies endlich auch so sieht und welchen Betrag Sie als Opel Käufer einklagen können erfahren Sie hier:
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 bringt 5-15 % des Kaufpreises als Schadenersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 seine Urteile in den drei anhängigen Verfahren im Diesel- Angasskandal verkündet. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt. Im Ergebnis kann nun jeder Dieselfahrer, der einen Rückruf erhält und/oder eine Abschalteinrichtung verbaut hat vom Austohersteller Schadenersatz verlangen. Allerdings – so der BGH – erhält er nur den Minderwert seines PKW, den das höchste deutsche Gericht mit 5-15 % des Kaufpreises angibt. Den PKW behält der Käufer.
Neues BGH-Urteil im Diesel Abgasskandal erst am 26.Juni 2023
Am 8.Mai 2023 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) seine viel erwartete Entscheidung im Diesel-Abgasskandal. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt.
Es ist das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs zur zweiten Klagewelle im Dieselskandal. Haben noch viel mehr Diesel-Fahrer wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Hersteller VW, Mercedes, BMW, Opel und weitere oder bleibt es zunächst bei der bisherigen Rechtsprechung?
Der BGH vertagte seine Entscheidung auf den 26.Juni 2023. Es bleibt spannend und wir werden berichten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) eröffnet mit seinem Urteil vom 21.03.2023 gute Aussichten für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer (Mercedes, VW, Opel, u.a.) haften auch dann, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter in einem Mercedes-Fall.
EuGH macht Schluss mit dem Nachweis der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
Bislang mussten Betroffene in Verfahren gegen die Hersteller eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachweisen. Das VW und Mercedes-Benz (Daimler), Opel, u.a.. eine unzulässige Abschalteinrichtung in ihren Autos verbaut haben, reichte nicht aus. Man musste zusätzlich beweisen, dass es sich dabei um ein „besonders verwerfliches Verhalten“ handelt. Das was aber insbesondere bei Mercedes-Benz schwer und hieran scheiterten viele Schadenersatzklagen in der Verbangenheit. Diese strengen Kriterien waren bisher nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt.
Nach VW, Audi, Daimler und BMW steht nun auch Opel wegen Verdachts auf Abgasmanipulation im Visier der Justiz. Im Oktober 2018 durchsuchten hessische Ermittler Opel-Standorte in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Etwa 100.000 EURO-6-Diesel sollen betroffen sein. Der amtliche Rückruf steht bevor.
Opel soll die Abgasreinigung der Euro-6-Modelle Zafira, Cascada Insignia und Astra manipuliert haben. Abschalteinrichtungen seien in Fahrzeugen aus den Jahren 2012, 2014 und 2017 verbaut.
Großer Opel Rückruf aus Februar 2022:
Opel muss erneut weltweit 400.201 sowie deutschlandweit 74.554 Diesel-Fahrzeuge aus den bereits bekannten Gründen zurückrufen. Es handelt sich um die unzulässige Abschalteinrichtung beziehungsweise unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen sind Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia aus den Produktionsjahren 2013 bis 2018, die mit einem 1,3 oder 1,6 Liter großen Dieselmotor (Euro 6 mit AGR und NSK (LNT)) ausgestattet sind.
Die Betrugsvorwürfe im Dieselskandal gegen Opel gehen weiter
Nach Informationen des Hessischen Rundfunks (hr) untersuchte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ende November 2018 die Abgasreinigung des Astra Diesel mit Euro 6 auf illegale Abschalteinrichtungen. Opel wollte sich am Freitag, 23. November 2018, nicht dazu äußern.
Welche Opel-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen?
Die folgenden Opel-Modelle in der jeweiligen Diesel-Variante sind Teil eines Zwangs-Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamt:
Opel Zafira 1.6 CDTi
Zafira 2.0 CDTi
Insignia 2.0 CDTi
Cascada 2.0 CDTi
Astra Diesel
Die Fahrzeuge besitzen die Diesel-Abgasnorm Euro 6, allerdings erfüllen sie diese Norm nur im Testbetrieb und aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung. Besitzer dieser Opel-Modelle können daher den Hersteller in Anspruch nehmen. Da eine Nachbesserung nicht empfehlenswert ist, verlangen die meisten Kunden zu Recht eine Rückabwicklung des Autokaufs.
Rückrufdatenbank vom Kraftfahrtbundesamt
Ob Ihr Dieselmodell von Opel zu den Fahrzeugen mit hohen Stickstoffwerten zählt und vom Rückruf betroffen ist, können Sie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) einfach online ermitteln. Die Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) erlaubt Ihnen, auf Hersteller, Fahrzeugmodell und Baujahr zu filtern. Darüber hinaus finden Sie dort weiterführende Informationen über Rückrufe von Fahrzeugen, die im Zusammenhang mit dem Abgasskandal von Opel, VW, Daimler & Co. stehen.
Welche Rechte haben Sie im Opel Dieslskandal? Im Opel Abgasskandal gibt es grundsätzlich drei verschiedene Vorgehensweisen. So können Sie Ihren Schaden im Abgasskandal wie Wertverlußt, Fahrverbot oder Nachrüstungen vermeiden:
Schadensersatz gegen Opel einklagen
Gewährleistungsrechte vom Autohändler (Rücktritt/Schandenersatz/Nacherfüllung)
den Widerruf des Autokredits bei der finanzierenden Bank erklären
Widerruf statt Klageweg gegen Opel
Haben Sie ihren Opelkauf finanziert? Dann empfehlen wir Ihnen diese Option. Geben Sie den Opel einfach zurück, mit dem Widerruf des Autokredits.
Die jeweilige Autobank muss Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen richtig zum Widerrufsrecht informieren. Diese Informationspflicht wurde von Autobanken häufig nicht erfüllt. Autobanken wie die Opel-Bank nutzten fehlerhafte Autokreditverträge und Widerrufsbelehrungen, die nicht dem gesetzlichen Standard entsprechen.
Mit dem Widerrufsjoker geben Sie das Auto zurück und erhalten den größten Teil des Kaufpreises erstattet. Dies ist ein erheblicher finanzieller Vorteil gegenüber einem Verkauf.
Justus rät: Wir vertreten eine Vielzahl von Betroffen aus dem Dieselskandal. So konnten wir erfolgreich Autodarlehen widerrufen und Klagen auf Schadenersatz gegen die Hersteller gewinnen.
Wir empfehlen Ihnen, zeitnah Maßnahmen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einzuleiten. Lassen Sie sich kostenfrei und individuell beraten.
Senden Sie uns einfach Ihren KFZ-Schein, Kaufvertrag und ggf. den Darlehensvertrag zu oder laden Sie diese gleich über das Kontaktformularhoch. Soweit ihre Rechtsschutzversicherung nicht deckt, finden wir zusammen einen Weg, wie Sie ohne eigenes Risiko ihre Ansprüche durchsetzen können. Hierzu arbeiten wir eng mit einem Prozesskostenfinanzerier zusammen, so dass Sie kein Kostenrisiko haben.
Der eingelegte Widerspruch von Opel gegen den Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wurde mit Beschluss vom 9. November 2018 abgewiesen...
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