
Ca. 2,5 Millionen Autofahrer – das ist die Zahl der Autofahrer, die Autos von Audi, Porsche, Seat, Skoda oder VW mit einem manipulierten Diesel des Konzerns besitzen. Denen ist die Durchsetzung ihrer Gewährleistungsrechte gegenüber VW seit Mitte 2015 besonders wichtig. Zu diesem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass die Abgaswerte der Fahrzeuge durch eine Software des VW gesenkt wurden. Bis wann aber ist diese Verfolgung für sie noch möglich?
Deadline für die Betroffenen – 31.12.2017
Bisher hatten die vom VW-Abgasskandal betroffenen Verbraucher die Möglichkeit, ein typengleiches neues Auto oder den damaligen Kaufpreis nach Rückgabe ihres alten Fahrzeugs zu bekommen. Nur bis zum Ende dieses Jahres können sie aber ihre Rechte geltend machen. Das bedeutet, dass ihre Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz sowie ein Rücktritt vom Vertrag nach diesem Zeitpunkt verjährt wären und mithin nicht durchgesetzt werden könnten.
Aktueller Stand der gerichtlichen Verfahren
Zu diesem Zeitpunkt sind bereits ungefähr 200 Urteile und Beschlüsse seitens der deutschen Gerichte erlassen worden. Sogar wenn manche noch nicht rechtskräftig geworden sind, hatten etwa 50 Klagen Erfolg in der ersten Instanz. Derzeit sind mehr als 2000 Klagen von Verbrauchern, entweder gegen Händler oder gegen Volkswagen selbst, erhoben.
Rechte der Verbraucher innerhalb der nächsten zwei Jahre
In den USA hingegen werden den Betroffenen auch nicht unerhebliche Entschädigungen zugesprochen. Wie sich aus den Verhandlungen mit der EU-Kommission am 15.06.2017 ergeben hat, lehnt VW ein solches Vorgehen auf deutscher Ebene ab. Trotzdem haben diese Verhandlungen dazu geführt, dass VW sich bereits dazu geäußert hat, mögliche Defekte im Zusammenhang mit der Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge innerhalb von 2 Jahren kostenlos zu beheben. Den Verbrauchern wird somit bis zum Jahr 2019 eine Extragarantie für von der Umrüstung betroffene Bauteile gewährt.
JUSTUS rät, dass Sie Ihre möglichen Ansprüche gegen die einzelnen Händler oder gegen VW selbst möglichst bald überprüfen lassen, falls Sie vor zwei Jahren vom VW-Abgasskandal betroffen worden sind. Unsere Anwälte stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Grit Rahn
Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht