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Klage wegen luftverschmutzung – bald fahrverbote für dieselautos ?
Klage wegen Luftverschmutzung – bald Fahrverbote für Dieselautos ?

DHU klagt gegen Stadt Düsseldorf:
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat schon des Öfteren bemängelt, dass die Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoff (NO2) belastet ist. Seit 2010 gilt ein Grenzwert von 40 µg/m3 NO2, der jedes Jahr erheblich überschritten wird.
Deswegen hat die DHU im November 2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen erhoben.
Die DHU verfolgte mit der Klage, dass die für die EU geltenden Grenzwerte für Stickstoff eingehalten werden und sich so die Luftverschmutzung in Düsseldorf verringert.
Dabei geht es laut Jürgen Recht (DUH-Bundesgeschäftsfüher) um den Anspruch des Bürgers auf saubere Luft.
Mit Erfolg:
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben.
Düsseldorf hat bis Oktober 2017 Zeit seien Luftreinhalteplan so zu verändern, dass die Grenzwerte für NO2 eingehalten werden können. Gerade weil hier eine staatliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger vor Luftverschmutzung besteht, muss schnell gehandelt werden.
Folgen:
Da insbesondere Dieselfahrzeuge einen großen Verursachungsanteil tragen, muss über ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen nachgedacht werden. Die Entscheidung, ob es zu einem Dieselfahrverbote kommt, liegt bei der Bezirksregierung.
Dieses Fahrverbot betreffe dann nicht nur PKWs sondern auch Nutzfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen.
VW-Skandal:
Wenn Sie vom VW-Abgasskandal betroffen sind, könnte das hilfreich sein.
Die Gerichte haben schon oft festgestellt, dass eine Nachbesserung des Mangels für den Käufer nicht zumutbar ist und verurteilte die Autoverkäufer zur Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises (z.B. Urteile v. 14. September 2016, AZ: 2 O 72/16 und 83/16).
Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56