BGH Urteil vom 8.Mai 2023 im Diesel Abgasskandal vertagt

Der BGH entscheidet Heute am 8.Mai 2023 über das Schicksal von Diesel Abgasskandal Klagen:

Heute veröffentlicht der Bundesgerichtshof (BGH) seine viel erwartete Entscheidung im Diesel-Abgasskandal. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt.

Es ist das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs zur zweiten Klagewelle im Dieselskandal. Haben noch viel mehr Diesel-Fahrer wegen der sogenannten Thermofenster Anspruch auf Schadensersatz oder bleibt es zunächst bei der bisherigen Rechtsprechung?

Der BGH hatte nach der EuGH Entscheidung die Frage zu klären, ob er ebenfalls die europäischen Regelungen durch den Einbau von Abschalteinrichtungen in Diesel PKW für verletzt hält und sich Verbraucher in Mitgliedstaaten auch auf diese Normen berufen dürfen.

BGH Urteil Abgasskandal

Die Entscheidung:

8.März 2023, 18 Uhr:

Nach aktuellen Pressemitteilungen wird heute keine Entscheidung mehr gefällt. Die Richter des BGH haben den Verkündungstermin des Urteil auf den 26. Juni 2023 gelegt. Dies nach stundenlangen Verhandlungen.

Der sogenannte Dieselsenat des BGH neigt wohl zu einer gegenüber dem EuGH abgemilderten Lösung und möchte in den Schadenersatzfällen ggf. den sogenannten kleinen Schadenersatz zusprechen. Dies hieße, dass der Dieselkäufer seinen PKW behält und den durch die Abschalteinrichtung eingetretenen Minderwert von dem Hersteller ersetzt bekommen soll. 

Nach unserer Auffassung eine etwas unklare Lösung, die wohl eher den Autoherstellern zu Gute käme. Es bleibt daher spannend bis Ende Juni.

Wir werden Sie hier und auf unserer Internetseite weiter aktuell auf dem Laufenden halten.

Bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH):

Der BGH entschied schon vor Jahren zum sog. Thermofenster von Mercedes, dass bei den Thermofenstern nicht davon auszugehen sei, dass die Verantwortlichen in den Autokonzernen vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben. Außerdem würden die europäischen Regelungen, um die es gehe, nur die Allgemeinheit vor dreckiger Luft schützen und nicht den einzelnen Autofahrer. Deshalb habe der einzelne Autofahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Worum ging es in den BGH Urteilen vom 8.Mai 2023?

Dem BGH liegen drei Klagen von Diesel-Fahrern vor, die sich gegen Audi, Mercedes und Volkswagen richten. Das Verfahren hatte der sogenannte “Diesel-Senat” auf Eis gelegt, um die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Urteil des EuGH vom 21.März 2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 in einem sensationellen Urteil dem Diesel-Abgasskandal eine neue Dynamik gegeben. Autohersteller, wie VW, Mercedes, Audi, BMW, Opel, u.a., die mit sogenannten Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung von Dieselmotoren auf unzulässige Weise manipulieren, können von den Verbrauchern nun leichter haftbar gemacht werden. Der EuGH stellte sogar fest, dass Ansprüche auf Schadensersatz auch dann bestehen, wenn Hersteller fahrlässig und nicht nur vorsätzlich gehandelt haben (Az. C-100/21). Damit werden Dieselklagen erheblich erleichtert.

Was hatte der EuGH entschieden?

Der EuGH hat im Wesentlichen entschiedenden, dass europäischen Regelungen, die Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen verbieten, auch die Interessen der jeweiligen Käufer in den Mitgliedstaaten schützen (drittschützende Norm). Daher kann sich ein Dieselkäufer auf die Verletzung der europäischen Regelung berufen und Schadenersatz von dem Hersteller verlangen. Jeder betroffene Kunde müsse die Möglichkeit haben, gegen die Hersteller vorzugehen. 

BGH oder EuGH, was zählt eigentlich?

Fraglich blieb nur, wie das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, diese Rechtsfragen im Diesel-Abgasskandal entscheidet. Denn eine direkte Bindungswirkung auf nationale Gerichte (Amtsgerichte, Langericht und Oberlandesgerichte) haben die Entscheidungen des EuGH nicht. Die nationealen Gerichte folgen eher den Feststellungen des BGH.

Welche Fahrzeuge sind von den Diesel-Urteilen des EuGH und BGH betroffen?

Letztlich betreffen die Urteile des EuGH und BGH die allermeisten Diesel-Fahrzeuge. Zwar ging es in dem EuGH Verfahren um einen Mercedes CDI 220, aber die in dem Fahrzeug verbaute illegale Abschalteinrichtung wird in beinahe allen Fahrzeugen der anderen Hersteller auch als Softwareupdate verwendet.

Woher weiß ich, ob mein Diesel eine Abschalteinrichtung verbaut hat?

In nahezu allen Dieselfahrzeugen der Klassen Euro 5 und Euro 6 haben die Hersteller unzulässige Abschalteinrichtugnen verbaut. Wenn Sie es genauwer wissen wollen, so machen Sie einfach in 3 Minuten den Auto-Abgass-Check auf unserer Internetseite: Auto-Abgass-Check oder lassen sich kostenfrei beraten.

Warum klagen viele Dieselfaher auf Schadenersatz und Rückgabe ihrer Diesel-PKW?

Nach unserer Erfahrung verklagen Dieselkäufer z.B. die VW AG oder Mercedes-Benz Group, weil in ihrem Auto ein Thermofenster o.ä. verbaut ist und es deshalb nicht so umweltfreundlich ist, wie versprochen. Die meiste Zeit im Jahr – bei Temperaturen unter 8 und über 15 Grad – werden die Abgase überhaupt nicht gereinigt. Der Ausstoß an gesundheits- und umweltschädlichem Stickstoffdioxid (No2) übersteigt die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches (5-15 mal so hoch). Durch die Schadenersatzklage geben Sie den Diesel zurück und können von dem Urteilsbetrag einen neueren Diesel (hier scheint die Abgassreinigung zu funktionieren) oder z.B. einen Elektro-PKW kaufen.

Welchen Schadenersatzanspruch habe ich gegen VW, Mercedes und Co?

Der Schadenersatzanspruch ist der volle Kaufpreis, abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung. Diese berechnet sich nach den ab Kauf gefahrenen Kilometern. Wir haben Ihnen auf unserer Internetseite ein einfachen Schadenersatzrechner zur Verfügung gestellt, bei dem Sie ihren Kaufpres und die Laufleistung eingeben und sofort ihren Schadenersatzbetrag erhalten: Schadenersatzrechner Abgasskandal

Kostenfreie Erstberatung und Schadenersatzrechner:

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt im Dieselskandal sehr viele betroffene Autokäufer und führt bundesweit eine Vielzahl von Klagen gegen VW und Mercedes-Benz, BMW u.a..

Wir bieten auf unseren Internetseiten: www.kanzleimitte.de und justus-abgasskandal.de eine kostenfreie Erstprüfung an. Ferner finden Sie hier nützliche Tools für einen Schnellcheck und einen Schadenersatzrechner, mit dem Sie in Sekunden ihren Anspruch berechnen können.

Senden Sie uns einfach und unverbindlich eine EMail oder rufen direkt an.

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Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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