BGH Urteil im Abgasskandal: nur kleiner Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 seine Urteile in den drei anhängigen Verfahren im Diesel- Angasskandal verkündet. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt. Im Ergebnis kann nun jeder Dieselfahrer, der einen Rückruf erhält und/oder eine Abschalteinrichtung verbaut hat vom Austohersteller Schadenersatz verlangen. Allerdings – so der BGH – erhält er nur den Minderwert seines PKW, den das höchste deutsche Gericht mit 5-15 % des Kaufpreises angibt. Den PKW behält der Käufer.

BGH Urteil vom 26.Juni 2023 im Diesel Abgasskandal
BGH Urteil vom 26.Juni 2023 im Diesel Abgasskandal

Leitlinien im Abgasskandal durch BGH Urteil vom 26.06.3023 geändert

Es ist das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs zur zweiten Klagewelle im Dieselskandal. Nun noch viel mehr Diesel-Fahrer wegen der sogenannten Thermofensters oder anderer Abschalteinrichtungen Anspruch auf Schadensersatz.

Wie war die Ausgangslage?

Der BGH hat hunderttausenden Betroffenen des VW-Abgasskandals den Weg zu Schadenersatz geebnet. Aber seit seinem ersten und wichtigsten Urteil aus dem Mai 2020 galt stets: Ansprüche hat nur, wer vom Autobauer über den Schadstoffausstoß auf sittenwidrige Weise getäuscht wurde. Dies ist in den vielen Klagen gegen Mercedes, Opel, BMW u.a. jeweils nur schwer nachweisbar, so dass viele Schadenersatzklagen scheiterten.

Der BGH hatte nach der hoffnungsvollen EuGH Entscheidung nun die Frage zu klären, ob er ebenfalls die europäischen Regelungen durch den Einbau von Abschalteinrichtungen in Diesel PKW für verletzt hält und sich Verbraucher in Mitgliedstaaten auch auf diese Normen berufen dürfen. Ferner wie hoch der Schadenersatzanspruch des Käufers gegen den Hersteller sein soll.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

In sämtlichen Revisionsverfahren hat der BGH am 26. Juni 2023 die Urteile in den Klagen auf Schadenersatz gegen die Hersteller wegen Betruges durch Einbau einer Schummelsoftware aufgehoben und zu den Voristanzen zurück verwiesen. Die Vorsitzende des Senats des Bundesgerichtshofs führte in ihrer Urteilsverkündung aus, dass der Käufer eines PKW mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sehr wohl einen Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller (VW, Mercedes, BMW. Opel, u.s.w) hat. Hier folgt der Bundesgerichtshof den Leitlinien des EuGH.

Allerdings verweigert der BGH dem Käufer den sogenannten großen Schadenersatzanspruch, also den Kaufpreis gegen Rückgabe des PKW. Statt dessen gibt es nur den kleinen Schadenersatz im Abgasskandal.

Urteile des BGH vom 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22
BGH bewilligt einen Differenzschaden, also den kleinen Schadenersatz

Der BGH bejaht einen Schadenersatzanspruch der Käufer im Dieselskandal von 5 % bis höchstens 15 % des Kaufpreises. Dafür kann der Dieselfahrer seinen PKW behalten. Wie hoch der Schadenersatz genau sein soll, muss der Tatreichter in jeder einzelnen Klage bestimmen.

Im Gegensatz zum EuGH lehnt der BGH die volle Rückabwicklung des Kaufs (Kaufpreis gegen PKW) ab. Dies begründet der BGH wie folgt:

Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs:

“Der Käufer kann auf der Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV im Falle der Enttäuschung seines auf die Richtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung gestützten Vertrauens – anders als bei einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung durch den Fahrzeughersteller und auf der Grundlage der §§ 826, 31 BGB – nicht verlangen, dass der Fahrzeughersteller das Fahrzeug übernimmt und den Kaufpreis abzüglich vom Käufer erlangter Vorteile erstattet. Ein solcher Anspruch, der im Kern nicht den Vermögensschaden, sondern die freie Willensentschließung des Käufers schützt, kommt nur bei einem im Sinne von §§ 826, 31 BGB arglistigen Verhalten des Fahrzeugherstellers in Betracht. Für § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV bleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass ein Schadensersatzanspruch nach dem maßgeblichen nationalen Recht eine Vermögensminderung durch die enttäuschte Vertrauensinvestition bei Abschluss des Kaufvertrags über das Kraftfahrzeug voraussetzt.”

Kurz gesagt: Im Gegensatz zum EuGH verweigert der BGH unter Berufung auf das nationale Schadenersatzrecht die Kaufpreiserstattung und Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dies ist nach unserer Ansicht bedenklich, denn natürlich kennt das deutsche Schadenersatzrecht auch den großen Schadenersatz in diesen Fällen. Der Käufer muss so gestellt werden, wie er ohne den Verstoß gestanden hätte. Dann hätte er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Es ist also wohl eher keine rechtliche Entscheidung, sondern eine Entscheidung aus anderen, sachlichen Erwägungen wie der Schutz der Autoindustrie, Schonung der Gerichte und Verhinderung einer Verschrottung von Millionen Diesel-PKW.

Was bedeutet das neue Urteil des BGH für zukünftige Klagen gegen Mercedes, VW und andere Hersteller?

Zunächst mal haben wir nun ein bischen mehr Rechtssicherheit. Dieselfahrer sollten zunächst prüfen lassen, ob ihr PKW überhaupt betroffen ist, also eine Abschalteinrichtung der Abgasreinigung verbaut ist und sie einen Rückruf oder Aufruf zur Softwareaktualisierung erhalten haben. Dies ist bei nahezu allen Diesel PKW der Euroklassen 5 und 6 der Fall.

Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.

Dann sollten Sie einen im Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwalt zu Kosten und Risiken einer Dieselklage befragen. Die Aussichten auf einen schnellen Schadenersatz ist seit dem Urteil des BGH vom 26.06.2023 jedenfalls stark gestiegen.

Wann verjähren meine Ansprüche?

Achtung, denn die Ansprüche auf Schadenersatz verjähren absolut 10 Jahre nach Kauf des PKW. Wenn Sie ihren Diesel daher vor Juni 2013 gekauft haben, sind Schadenerdatzansprüche bereits verjährt. Alle Dieselfahrer, die danach gekauft haben sollten nun nicht länger mit einer KLage oder Verjährungshemmung warten.

In vielen Fällen werden Autohersteller nun auch schon aussergerichtlich einen Schadenersatz zwischen 5 und 15 % des Kaufpreises anbieten. Wir bieten Dieselfahrern nach Prüfung die Durchsetzung ihres Schadneersatzanspruches unter Vereinbarung eines Erfolgshonorars an.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt im Dieselskandal sehr viele betroffene Autokäufer und führt bundesweit eine Vielzahl von Klagen gegen VW und Mercedes-Benz, BMW u.a..

Wir bieten auf unseren Internetseiten: www.kanzleimitte.de und justus-abgasskandal.de eine kostenfreie Erstprüfung an. Ferner finden Sie hier nützliche Tools für einen Schnellcheck und einen Schadenersatzrechner, mit dem Sie in Sekunden ihren Anspruch berechnen können.

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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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