Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 seine Urteile in den drei anhängigen Verfahren im Diesel- Angasskandal verkündet. Die Frage war, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert und dem EuGH folgt. Im Ergebnis kann nun jeder Dieselfahrer, der einen Rückruf erhält und/oder eine Abschalteinrichtung verbaut hat vom Austohersteller Schadenersatz verlangen. Allerdings – so der BGH – erhält er nur den Minderwert seines PKW, den das höchste deutsche Gericht mit 5-15 % des Kaufpreises angibt. Den PKW behält der Käufer.

Leitlinien im Abgasskandal durch BGH Urteil vom 26.06.3023 geändert
Es ist das entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs zur zweiten Klagewelle im Dieselskandal. Nun noch viel mehr Diesel-Fahrer wegen der sogenannten Thermofensters oder anderer Abschalteinrichtungen Anspruch auf Schadensersatz.
Wie war die Ausgangslage?
Der BGH hat hunderttausenden Betroffenen des VW-Abgasskandals den Weg zu Schadenersatz geebnet. Aber seit seinem ersten und wichtigsten Urteil aus dem Mai 2020 galt stets: Ansprüche hat nur, wer vom Autobauer über den Schadstoffausstoß auf sittenwidrige Weise getäuscht wurde. Dies ist in den vielen Klagen gegen Mercedes, Opel, BMW u.a. jeweils nur schwer nachweisbar, so dass viele Schadenersatzklagen scheiterten.
Der BGH hatte nach der hoffnungsvollen EuGH Entscheidung nun die Frage zu klären, ob er ebenfalls die europäischen Regelungen durch den Einbau von Abschalteinrichtungen in Diesel PKW für verletzt hält und sich Verbraucher in Mitgliedstaaten auch auf diese Normen berufen dürfen. Ferner wie hoch der Schadenersatzanspruch des Käufers gegen den Hersteller sein soll.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
In sämtlichen Revisionsverfahren hat der BGH am 26. Juni 2023 die Urteile in den Klagen auf Schadenersatz gegen die Hersteller wegen Betruges durch Einbau einer Schummelsoftware aufgehoben und zu den Voristanzen zurück verwiesen. Die Vorsitzende des Senats des Bundesgerichtshofs führte in ihrer Urteilsverkündung aus, dass der Käufer eines PKW mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sehr wohl einen Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller (VW, Mercedes, BMW. Opel, u.s.w) hat. Hier folgt der Bundesgerichtshof den Leitlinien des EuGH.
Allerdings verweigert der BGH dem Käufer den sogenannten großen Schadenersatzanspruch, also den Kaufpreis gegen Rückgabe des PKW. Statt dessen gibt es nur den kleinen Schadenersatz im Abgasskandal.
Urteile des BGH vom 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22
BGH bewilligt einen Differenzschaden, also den kleinen Schadenersatz
Der BGH bejaht einen Schadenersatzanspruch der Käufer im Dieselskandal von 5 % bis höchstens 15 % des Kaufpreises. Dafür kann der Dieselfahrer seinen PKW behalten. Wie hoch der Schadenersatz genau sein soll, muss der Tatreichter in jeder einzelnen Klage bestimmen.
Im Gegensatz zum EuGH lehnt der BGH die volle Rückabwicklung des Kaufs (Kaufpreis gegen PKW) ab. Dies begründet der BGH wie folgt:
Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs:
“Der Käufer kann auf der Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV im Falle der Enttäuschung seines auf die Richtigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung gestützten Vertrauens – anders als bei einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung durch den Fahrzeughersteller und auf der Grundlage der §§ 826, 31 BGB – nicht verlangen, dass der Fahrzeughersteller das Fahrzeug übernimmt und den Kaufpreis abzüglich vom Käufer erlangter Vorteile erstattet. Ein solcher Anspruch, der im Kern nicht den Vermögensschaden, sondern die freie Willensentschließung des Käufers schützt, kommt nur bei einem im Sinne von §§ 826, 31 BGB arglistigen Verhalten des Fahrzeugherstellers in Betracht. Für § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV bleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass ein Schadensersatzanspruch nach dem maßgeblichen nationalen Recht eine Vermögensminderung durch die enttäuschte Vertrauensinvestition bei Abschluss des Kaufvertrags über das Kraftfahrzeug voraussetzt.”
Kurz gesagt: Im Gegensatz zum EuGH verweigert der BGH unter Berufung auf das nationale Schadenersatzrecht die Kaufpreiserstattung und Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dies ist nach unserer Ansicht bedenklich, denn natürlich kennt das deutsche Schadenersatzrecht auch den großen Schadenersatz in diesen Fällen. Der Käufer muss so gestellt werden, wie er ohne den Verstoß gestanden hätte. Dann hätte er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Es ist also wohl eher keine rechtliche Entscheidung, sondern eine Entscheidung aus anderen, sachlichen Erwägungen wie der Schutz der Autoindustrie, Schonung der Gerichte und Verhinderung einer Verschrottung von Millionen Diesel-PKW.
Was bedeutet das neue Urteil des BGH für zukünftige Klagen gegen Mercedes, VW und andere Hersteller?
Zunächst mal haben wir nun ein bischen mehr Rechtssicherheit. Dieselfahrer sollten zunächst prüfen lassen, ob ihr PKW überhaupt betroffen ist, also eine Abschalteinrichtung der Abgasreinigung verbaut ist und sie einen Rückruf oder Aufruf zur Softwareaktualisierung erhalten haben. Dies ist bei nahezu allen Diesel PKW der Euroklassen 5 und 6 der Fall.
Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.
Dann sollten Sie einen im Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwalt zu Kosten und Risiken einer Dieselklage befragen. Die Aussichten auf einen schnellen Schadenersatz ist seit dem Urteil des BGH vom 26.06.2023 jedenfalls stark gestiegen.
Wann verjähren meine Ansprüche?
Achtung, denn die Ansprüche auf Schadenersatz verjähren absolut 10 Jahre nach Kauf des PKW. Wenn Sie ihren Diesel daher vor Juni 2013 gekauft haben, sind Schadenerdatzansprüche bereits verjährt. Alle Dieselfahrer, die danach gekauft haben sollten nun nicht länger mit einer KLage oder Verjährungshemmung warten.
In vielen Fällen werden Autohersteller nun auch schon aussergerichtlich einen Schadenersatz zwischen 5 und 15 % des Kaufpreises anbieten. Wir bieten Dieselfahrern nach Prüfung die Durchsetzung ihres Schadneersatzanspruches unter Vereinbarung eines Erfolgshonorars an.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt im Dieselskandal sehr viele betroffene Autokäufer und führt bundesweit eine Vielzahl von Klagen gegen VW und Mercedes-Benz, BMW u.a..
Wir bieten auf unseren Internetseiten: www.kanzleimitte.de und justus-abgasskandal.de eine kostenfreie Erstprüfung an. Ferner finden Sie hier nützliche Tools für einen Schnellcheck und einen Schadenersatzrechner, mit dem Sie in Sekunden ihren Anspruch berechnen können.