Schon die Landgerichte Krefeld, Oldenburg oder Braunschweig verurteilen die Händler von Dieselfahrzeugen diese zurückzunehmen.
Rücknahme von Dieselfahrzeugen
Die Dieselfahrzeugen sind nicht so umweltfreundlich, wie lange Zeit behaupte wurde. Durch manipulierte Motoren und Abgassoftwares wurden den Kunden niedrige Abgaswerte vorgespielt. In Wahrheit wurden aber viel mehr Schadstoffe ausgestoßen. Da damit gegen die Abgas-Normen verstoßen wurde, wurde der Volkswagen-Konzern hierzulande zum Rückruf der betroffenen Autos verpflichtet. Diese Rückrufaktion ist auch für die Halter der Fahrzeuge verpflichtend.
Entscheidung: Die manipulierte Software stellt einen Sachmangel dar, da der tatsächliche Ausstoß von Stickstoff von der vertraglichen Vereinbarung abweicht. Grundsätzlich kommt bei einem solchen eine Nachbesserung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist in Betracht. Die technische Vorbereitung zur Behebung des Mangels hier würde aber, laut Aussagen von Händlern, fast ein Jahr dauern. Es ist den Käufern aber nicht zumutbar so lange zu warten. Es kann sich insbesondere nicht zu ihrem Nachteil auswirken, dass die Autos mangelhaft und manipuliert produziert wurden und nun die Behebung der Manipulation so lange dauert. Deswegen erachten viele Gerichte es als unzumutbar eine Nachbesserung des Mangels abzuwarten, sodass ein sofortiger Rücktritt vom Vertrag möglich ist.
Folgen: Der Händler ist dann verpflichtet das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten. Jedoch kann es sein, dass sich dieser eine Nutzungsentschädigung auf der Basis seiner Gesamtlaufleistung in Kilometer anrechnen lassen muss.
Rechtsschutzversicherung: Sogar Rechtsschutzversicherungen wie die ÖRAG wurden mehrfach zur Deckung der Prozesskosten verurteilt (Amtsgericht Heilbronn, 15 C 658/16).
Schon die Modelle "Macan" und "Cayenne" von Porsche unterlagen einem verpflichtenden Rückruf wegen Abgasmanipulationen. Porsche 'Panamera' - Verdacht von Abgasmanipulation Jetzt...
Die Schadensersatzklagen gegen VW werden in einem Musterverfahren zusammen geführt, wodurch es ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geben wird. Dabei klagt...
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Impressum.