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Urteil im vw-abgasskandal: käufer bekommen kaufpreis

    Gerichte entscheiden im VW-Abgasskandal verbraucherfreundlich
    Der VW-Abgasskandal schlug in der Medienlandschaft wie eine Bombe ein. Viele Eigentümer eines Autos der Marke Volkswagen fühlten sich durch die manipulierte Software um Ihren Kaufpreis betrogen. Die offensichtlich manipulierte Software des Fahrzeugherstellers VW beschäftigt mittlerweile auch immer mehr Gerichte. Dabei ist zu erkennen, dass sie sich in ihrer Rechtsprechung verbraucherfreundlich positionieren.
    Ein Beispiel für diese Rechtsprechung ist das Urteil vom Landgericht München II vom 15.11.2016 (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig).

    VW-Abgasskandal

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung
    Das Gericht führt in seiner Rechtsprechung aus, dass im Rahmen des Rücktritts vom Kaufvertrag der Käufer dem Verkäufer keine Frist zur Nachbesserung setzen muss. Vielmehr ist die Nachbesserung für den Käufer unzumutbar, sodass eine Fristsetzung für ihn entbehrlich ist (vgl. § 440 Satz 1 BGB).
    “Schon der Zeitraum von mehreren Monaten bis zur denkbaren Durchführung einer Nachbesserung und die Unwägbarkeiten die mit dieser Nachbesserung selbst nach dem Vortrag der Beklagten zu 2) verbunden sein können, müssen von einem Käufer nicht hingenommen werden. Die Unwägbarkeiten der Nachbesserung ergeben sich auch aus dem Vortrag der Beklagten zu 2). Denn diese musste einräumen, dass noch Testungen der von ihr neu geschaffenen Software erforderlich sind. Dies bedeutet auch, dass die Auswirkungen auf den Alltagsgebrauch mit einer neuen, der Euronorm 5 entsprechenden Software noch nicht absehbar sind. Dass das Eingehen dieses Risikos für die Klägerin ganz offensichtlich unzumutbar ist, liegt auf der Hand.”

    Kaufpreiserstattung statt Umrüstung von VW – PKW
    Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung sind deutlich. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet an einer möglichen Umrüstung seines Fahrzeugs durch den Vertragshändler von VW teilzunehmen. Vielmehr besteht für ihn die Möglichkeit den Wagen sofort zurückzugeben und seinen Kaufpreis zurückzubekommen. Indes muss beachtet werden, dass regelmäßig eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs vom Kaufpreis abgezogen werden muss. Diese liegt bei rund 10% des Neupreises pro tatsächlich gefahrene 25.000 Km.

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    Basierend auf 18 Rezensionen
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    Xoloxx Marketplace
    Xoloxx Marketplace
    05:49 28 May 20
    Ende April Unterlagen geschick bis heute trotz Nachfrage keine Rückmeldung, kann diese Kanzlei nicht empfehlen. Wirbt mir kostenloser Erstberatung.
    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.mehr
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirmehr
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgmehr
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
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    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
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    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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