Viele Versicherungsunternehmen haben bei der sog. Riester-Rente Doppelprovisionen erhoben. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Praxis mit einem Schreiben vom 14. März 2019 (Randziffer 29) verboten.

Wann wurden Doppelprovisionen erhoben ?
Einfach gesagt: bei der Anpassung der Beiträge. Zum Bespiel:
- Ein junger Berufstätiger beginnt bereits in seinem frühen Leben zu zahlen. Wenn er Kinder hat, reduziert er die Beiträge, denn nun sind auch die Kinderzulagen im Vertrag enthalten. Wenn die Kinder älter werden, zahlt er wieder einen höheren Beitrag.
- Der Versicherungsnehmer muss die Versicherungsbeiträge für eine kurze Zeitperiode reduzieren, weil er arbeitslos ist. Nach der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit werden die Beiträge wieder erhöht.
- Deshalb stellt er die Versicherung beitragsfrei. Jemand braucht für eine bestimmte Zeit eine geringere finanzielle Belastung. Deshalb stellt er die Versicherung beitragsfrei. Nach Ablauf der finanziellen Notlage beginnt der Versicherungsnehmer wie bisher zu zahlen.
Da diese Konstellationen zu einer Anpassung der Beiträge führen, haben manche Versicherer hierin einen neuen Vertragsabschluss gesehen. Sie haben dann wieder Abschluss- und Vertriebskosten erhoben, obwohl die Sparer diese Kosten bei dem ursprünglichen Vertragsschluss schon getilgt haben.
Doppelprovisionen: Was können Sparer unternehmen ?
Die Kunden können die zu viel gezahlten Provisionen zurückfordern. Deshalb muss man sich bei Feststellung der Betroffenheit unverzüglich an die Versicherung wenden und eine neue Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten verlangen.
Der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gegenüber haben viele Anbieter schon erklärt, dass sie in der Zukunft diese unzulässige Praxis nicht mehr betreiben werden.
Lohnt es sich, Doppelprovisionen zurückzufordern ?
Eindeutig – ja! Wie schon gesehen, kann es sich hierzu um eine große Summe handeln. Manche Versicherungsnehmer haben wegen der unerlaubten Doppelerhebung mehr als 3.000 Euro verloren. Das Geld ist jedoch nicht endgültig Weg.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich auch mit dem Problem beschäftigt. Die Verbraucherzentrale hat hierzu festgestellt, dass mehrere Tausende Sparer betroffen sind.
Justus rät:
Wenn Sie eine Riester-Rente haben, sollten Sie wissen, ob Sie zu viele Provisionen bezahlt haben. Schicken Sie uns Ihren Vertrag und lassen Sie ihn von uns überprüfen.
Sie können dann von einer neuen Verrechnung der Doppelprovisionen und ggf Schadensersatzansprüche profitieren.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung erheben wir in den Fällen Riester- und Rürup Rente eine Pauschale iHv. 80,- inkl MwSt.