Ergo-Riester Rente: Betrugsverdacht: Kunden können Schadenersatz verlangen

Betrugs­verdacht gegen Ergo-Mitarbeiter
04.10.2012

Nach Pressemitteilung der Stiftung Warentest von Heute hat die Ergo-Tochter Hamburg-Mann­heimer Kunden 2005 beim Abschluss von Riester-Renten­versicherungen zu hohe Kosten aufgebrummt. Das war dem Unternehmen schnell klar. Zu freiwil­ligen Rück­zahlungen kam es jedoch erst 2011. Jetzt wurde bekannt: Die Staats­anwalt­schaft Hamburg ermittelt wegen Betrugs­verdacht.

Mitarbeiter derErgo-Versicherung im Visier der Staats­anwälte
In der Affäre um fehlerhaft ausgestellte Riester-Verträge bei Ergo ermittelt die Staats­anwalt­schaft Hamburg gegen elf Mitarbeiter des Versicherungs­konzerns. Die Staats­anwalt­schaft Hamburg bestätigte gegen­über test.de entsprechende Informationen der Zeitung Handels­blatt. Seit Juni 2011 würden gegen insgesamt 11 Ergo-Mitarbeiter Ermitt­lungs­verfahren wegen Betrugs­verdacht laufen.

Hamburg Mannheimer Riester-Verträge wurden falsch berechnet und zu hoheVerwaltungskosten kassiert:
Schon im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass die 2010 von der Ergo-Gruppe über­nommene Versicherung Hamburg-Mann­heimer zahlreiche Riester-Verträge falsch berechnet und zu hohe Verwaltungs­kosten von den Kunden kassiert hatte. Insgesamt wurden rund 14 000 Kunden mit Riester-Rentenversicherungen zu hohe Abschluss- und Verwaltungs­kosten berechnet. Statt 12,5 Prozent der Beiträge behielt der Versicherer 16,5 Prozent des Beitrags für Abschluss- und Verwaltungs­kosten ein. Insgesamt kassierte Ergo auf diese Weise nach eigenen Angaben einen „einstel­ligen Millionen­betrag“ zu Unrecht von den Kunden.

Beliebte Masche im Konzern
Solche Fehler können passieren. Aber ärgerlich für die Kunden: Obwohl die Verantwort­lichen den Fehler früh bemerkten, gingen Sie nicht aktiv auf ihre Kunden zu. Statt­dessen entschädigten sie zunächst nur jene Kunden, die gezielt nach­fragten. Kein Einzel­fall im Konzern: Auch nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofes, der die Versicherer 2005 zu höheren Rück­zahlungen bei gekündigten Lebens­versicherungs­verträgen verurteilt hatte, entschädigte der Konzern nur, wenn sich die Ex-Kunden aktiv an den Konzern wandten. Wer nicht nach­bohrte, ging trotz der Ansprüche aus dem BGH-Urteil leer aus.

Staats­anwalt­schaft prüft 1 600 Fälle
Laut Pressemitteilung prüfen die Ermittler nun Betrugs­vorwürfe im Zusammen­hang mit 1 600 Riester-Verträgen. Der Schaden für die einzelnen Versicherungs­nehmern liege zwischen 30 und 40 Euro. Bereits im vergangenen Jahr hatte test.de heraus­gefunden, dass die Vorgänge rund um die Riester-Verträge die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) auf den Plan gerufen hat. Sie untersucht den Vorgang – wollte aber auf Nach­frage nicht über Unter­suchungs­ergeb­nisse berichten.

Quelle: Stiftung Warentest.de

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Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
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