Clerical Medical (CMI) und der Widerrufsjoker

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Clerical Medical:

Clerical Medical - Widerruf
Clerical Medical – Widerruf und Berechnungsbeispiele

Der britische Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) verwendete in ihren Lebensversicherungsverträgen regelmäßig fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Betroffen davon können Verträge zwischen 1994 – 2007 sein. Gründe hierfür sind die nicht drucktechnisch deutliche Hervorhebung der Widerrufsbelehrung, die fehlende Erkennbarkeit des Widerrufsadressaten oder die Nennung falscher Fristen.

Nach alter Gesetzeslage im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erlosch gemäß des Gesetzeswortlautes in § 5a Absatz 2 VVG alte Fassung (a.F.) bei den im Policenmodell geschlossenen Versicherungsverträgen – trotz fehlerhafter Belehrung des Versicherungsnehmers über sein Widerspruchsrecht – das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie.

Policenmodell

Ein Vertragsschluss im Policenmodell setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer erst nach seinem Antrag auf Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erhielt. Der Versicherungsvertrag kam in diesem Fall zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen widersprach.

Antragsmodell

Davon unterscheidet sich der Vertragsschluss im Antragsmodell. Bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell wurden dem Versicherungsnehmer bereits vor seinem Antrag auf Vertragsschluss sämtliche Vertragsunterlagen ausgehändigt. In diesem Fall wurde dem Versicherungsnehmer ein Rücktrittsrechtsrecht gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 Satz 4 VVG a.F. eröffnet, welches jedoch einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie erlosch.

Heute noch Lösung von den  Lebensversicherungsverträgen der Clerical Medical (CMI) möglich

Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11), welcher damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgt, verstößt die Regelung in § 5a Absatz 2 VVG a.F. gegen die Lebensversicherungsrichtlinie. Demnach ist die Befristung bei unzureichender Belehrung unwirksam.

Folge der Rückabwicklung der CMI – Verträge nach Widerruf:

Folge einer Widerspruchs- oder Rücktrittserklärung ist die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Beiträge zzgl. Zinsen. Die Zinsen müssen einzelfallabhängig ermittelt werden, da die Clerical Medical-Versicherung nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen zu erstatten hat. Der Versicherungsnehmer steht damit deutlich besser, als wenn er bei einer Kündigung nur den Rückkaufswert erhält.

Beispiele zur Rückabwicklung bei Clerical Medical durch Widerspruch:

Wir zeigen Ihnen hier vier Beispiele aus unserer Praxis zur Rückabwicklung der Versicherung nach Widerruf im Vergliech zum Rückkaufswert nach einer Kündigung.

I. Wealthmaster Feeder Plan:

  • gezahlte Beiträge: 100.000
  • Rückkaufswert be Kündigung: 132.900
  • Zahlung nach Widerspruch: 167.524

II. Perfomancemaster Rente:

  • gezahlte Beiträge: 25.000
  • Rückkaufswert bei Kündigung: 17.160
  • Zahlung nach unserem Widerspruch: 26.400

III. Wealthmaster Classic:

  • gezahlte Beiträge: 22.260
  • Rückkaufswert bei Kündigung: 19.984
  • Zahlung nach Widerruf: 28.605

Schadenersatz und ausserordentliche Kündigung

Daneben besteht häufig die Möglichkeit die Lebensversicherung mit der Clerical Medical außerordentlich zu kündigen und Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen. Wie zwischenzeitlich mehrfach gerichtlich bestätigt, klärten die Vermittler der CMI-Lebensversicherungen meist unzureichend über die mit der Lebensversicherung verbundenen Risiken auf. Darüber hinaus wurden zu hohe Renditen versprochen. Dieses Verhalten der Vermittler muss sich die Clerical Medical  zurechnen lassen.

Justus rät:

Wenn Sie Anleger der insolvente Eurosolid Energy GmbH & Co. KG sind, sollten Sie zeitnah einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Stuttgarter LV beuftragen.

Für unsere kostenfreie Erstberatung, füllen Sie dafür unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns einfach an.

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CLERICAL MEDICAL15
Clerical Medical Investment Group Ltd. Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger: In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken. Clerical Medical: Schadenersatz und Widerruf Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.: Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten. Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an. Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen. Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Unfallversicherung und Invalidität
  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • KFZ-Versicherungen
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan