Wealthmaster Rente von Clerical Medical nach Widerruf: 80% über Rückkaufswert

Rückabwicklung von Wealthmaster Rente von Clerical Medical nach Widerruf: 80% über Rückkaufswert

Wealthmaster Rente, Clerical Medical

Unser Mandant hatte eine „Wealthmaster Rente“-Rentenversicherung mit Clerical Medical abgeschlossen. Dabei wurde er über sein Widerspruchsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt. Die Widerspruchsfrist war somit auch nach Jahren noch nicht abgelaufen.

Die Clerical Medical Plc ist ein 1824 gegründetes Finanzdienstleistungsunternehmen aus Großbritannien, das auf Investmentprodukte im Bereich Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert ist.

Wir haben daher den Versicherungsvertrag in seinem Namen widerrufen. Clerical Medical hat daraufhin die gezahlten Versicherungsbeiträge (abzüglich der Kosten für die Absicherung des Todesfallrisikos) zuzüglich der erwirtschafteten Erträge ausgezahlt.

Widerspruch bei der Wealthmaster Rente, Clerical Medical

Unser Mandant erhielt dadurch 80% mehr als den von der Versicherung angegebenen Rückkaufswert bei einer ordentlichen Kündigung.

Der sogenannte Widerspruchjoker ist eine einfache und lukrtative Möglichkeit für Versicherungsnehmer, sich von der risikoreichen oder verlußtbringenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu lösen. Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung zahlt der Versicherungsnehmer hierbei nicht die erheblichen Verwaltungskosten und Provisionen.

Lesen Sie Hier mehr zu Clerical Medical und dem Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen.

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CLERICAL MEDICAL15
Clerical Medical Investment Group Ltd. Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger: In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken. Clerical Medical: Schadenersatz und Widerruf Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.: Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten. Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an. Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen. Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
LEBENSVERSICHERUNGSFONDS28
lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen


Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:

Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.

Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten  ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.

Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
  • Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  • Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
  • Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
  • Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.

I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • Clerical Medical, CMI
  • WealthCap Life Britannia
  • HVBFF Life Britannia
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
  • MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • HSC Optivita UK
  • Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.

III.  Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • König & Cie. Deutsche Leben 
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.
VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Unfallversicherung und Invalidität
  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • KFZ-Versicherungen
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan