Clerical Medical und EuroPlan:
Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte den Versicherer jetzt per Prospekthaftung zu Schadenersatz (Az.: 17 U 535/11). CMI muss über 93.000 Euro nebst Zinsen an den Versicherungsnehmer zahlen und ihn von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Bayerischen Landesbank freistellen. Das OLG ließ keine Revision zu. Dagegen hat der Versicherer beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Anleger schloss 2001 einen sogannten ‚EuroPlan’ ab. Als Einmalanlage flossen 100.000 Euro in den ‚Pool 2000 Eins’. Als Bruttodarlehen wurden 111.111,11 Euro aufgenommen. Zudem wurde für den Fonds ‚Davis Value Fund’ eine monatliche Sparrate von 128 Euro vereinbart. Die Richter des OLG München erkennen eine „vorvertragliche Pflicht“ der CMI, den Kunden „darüber aufzuklären, dass der Prospekt und die weiteren Unterlagen bzgl. des Fondskonzeptes ‚EuroPlan’ fehlerhaft waren und die im Zusammenhang mit der von ihr angebotenen Versicherung verwandten Unterlagen unvollständig waren sowie irreführende und unrichtige Angaben enthielten“. Eine „Aufklärung über die tatsächlichen Risiken der Anlage“ enthalte „weder der Prospekt noch das Kurzexposé“.
Landgericht München wirft CMI Prozessbetrug vor:
Laut Pressemitteilung der Zeitschrift Kapitalmarkt-Intern, warf ein Richter des Landgerichts München I dem britischen Versicherer Clerical Medical (CMI) bzw. deren Prozessbevollmächtigten Prozessbetrug vor und drohte die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft an. Aus Sicht des Richters stelle CMI Tatsachen in Abrede, die aus anderen Verfahren oder Beweisaufnahmen als erwiesen anzusehen sei. Im dem Prozess geht es um fremdfinanzierte Rentenversicherungen der CMI.