Clerical Medical, EuroPlan: OLG München verurteilt CMI wegen Prospekthaftung

Clerical Medical und EuroPlan:

Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte den Versicherer jetzt per Prospekthaftung zu Schadenersatz (Az.: 17 U 535/11). CMI muss über 93.000 Euro nebst Zinsen an den Versicherungsnehmer zahlen und ihn von den Darlehensverbindlichkeiten bei der Bayerischen Landesbank freistellen. Das OLG ließ keine Revision zu. Dagegen hat der Versicherer beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Anleger schloss 2001 einen sogannten ‚EuroPlan’ ab. Als Einmalanlage flossen 100.000 Euro in den ‚Pool 2000 Eins’. Als Bruttodarlehen wurden 111.111,11 Euro aufgenommen. Zudem wurde für den Fonds ‚Davis Value Fund’ eine monatliche Sparrate von 128 Euro vereinbart. Die Richter des OLG München erkennen eine „vorvertragliche Pflicht“ der CMI, den Kunden „darüber aufzuklären, dass der Prospekt und die weiteren Unterlagen bzgl. des Fondskonzeptes ‚EuroPlan’ fehlerhaft waren und die im Zusammenhang mit der von ihr angebotenen Versicherung verwandten Unterlagen unvollständig waren sowie irreführende und unrichtige Angaben enthielten“. Eine „Aufklärung über die tatsächlichen Risiken der Anlage“ enthalte „weder der Prospekt noch das Kurzexposé“.

Landgericht München wirft CMI Prozessbetrug vor:
Laut Pressemitteilung der Zeitschrift Kapitalmarkt-Intern, warf ein Richter des Landgerichts München I dem britischen Versicherer Clerical Medical (CMI) bzw. deren Prozessbevollmächtigten Prozessbetrug vor und drohte die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft an. Aus Sicht des Richters stelle CMI Tatsachen in Abrede, die aus anderen Verfahren oder Beweisaufnahmen als erwiesen anzusehen sei. Im dem Prozess geht es um fremdfinanzierte Rentenversicherungen der CMI.

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Clerical Medical Investment Group Ltd. Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger: In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken. Clerical Medical: Schadenersatz und Widerruf Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.: Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten. Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an. Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen. Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966