Clerical Medical: Weiterhin erfreuliche Urteile im Fall Clerical Medical

Clerical Medical – Weiterhin erfreuliche Urteile im Fall Clerical Medical

In den vergangenen Wochen und Monaten klagten immer mehr Anleger, die eine Versicherung bei der Clerical Medical abgeschlossen haben, vor den deutschen Gerichten. Der Großteil von ihnen sogar mit Erfolg.
Hierbei ergingen nicht nur Urteile, in denen Clerical Medical zu Schadensersatz verurteilt wurde, sondern auch solche, in denen Clerical Medical zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lebensversicherungsverträge verurteilt wurde.
Schon in der Vergangenheit ergingen viele anlegerfreundliche Urteile, nach denen Clerical Medical deutschen Kunden zu Schadensersatz verpflichtet ist. So wurde die Clerical Medical am 21.04.2011 durch das Oberlandesgericht Dresden und am 04.05.2011 durch das Landgericht Augsburg zu Schadensersatz verurteilt.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge wurde die Clerical Medical am 24.03.2011 durch das Landgericht Münster verurteilt, in weiteren Fällen am 12.05.2011 durch das Oberlandesgericht Stuttgart und am 19.05.2011 durch das Landgericht Koblenz.
Häufige Entscheidungsgründe
Anleger können sich häufig auf folgende Tatsachen berufen:
„» Clerical Medical hat die Pflicht zur umfassenden Aufklärung bei Wealthmaster-Noble-Policen nicht erfüllt (OLG Stuttgart, Az. 7 U 100/11).
„» Schadensersatz wegen irreführender Darstellung von festen Zahlungszusagen in Versicherungsbedingungen (OLG Dresden, Az. 7 U 1358/09).
„» Schadensersatz wegen realitätsferner Renditedarstellung (OLG Bamberg, Az. 3 U 81/09).
„» Clerical Medical muss sich irreführende Hinweise zu Vergangenheitsrenditen im Prospekt zurechnen lassen (OLG ­München: Az. 25 U 2195/09).

Hintergrund des Ganzen
Unzufrieden sind Anleger vor allem aufgrund der schlechten Wertentwicklung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge. Für tausende Kunden bedeuten die geringen Zuwächse ihrer Verträge bei der Clerical Medical sogar eine existentielle Bedrohung.
Von den Anlegern wurde ein meist vermittelter Kredit aufgenommen und das Geld direkt wieder in eine kapitalbildende Lebensversicherung investiert. Da die Aktienrendite in der Vergangenheit höher war als der aktuelle Kreditzins, sollte sich der Kredit nicht nur praktisch von selbst abzahlen, sondern auch noch einen Überschuss bringen. Ein weiteres Verkaufsargument war, dass zu dem damaligen Zeitpunkt und vor In Kraft treten der Abgeltungssteuer sämtliche Erträge aus Lebensversicherungen noch steuerfrei waren.

Justus rät:
Die aufgeführten Urteile zeigen, dass Anleger grundsätzlich gute Chancen haben ihre Ansprüche geltend zu machen, soweit diese noch nicht verjährt sind. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen sich bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

CLERICAL MEDICAL15
Clerical Medical Investment Group Ltd. Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger: In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken. Clerical Medical: Schadenersatz und Widerruf Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.: Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten. Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an. Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen. Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966