Clerical Medical – Weiterhin erfreuliche Urteile im Fall Clerical Medical
In den vergangenen Wochen und Monaten klagten immer mehr Anleger, die eine Versicherung bei der Clerical Medical abgeschlossen haben, vor den deutschen Gerichten. Der Großteil von ihnen sogar mit Erfolg.
Hierbei ergingen nicht nur Urteile, in denen Clerical Medical zu Schadensersatz verurteilt wurde, sondern auch solche, in denen Clerical Medical zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lebensversicherungsverträge verurteilt wurde.
Schon in der Vergangenheit ergingen viele anlegerfreundliche Urteile, nach denen Clerical Medical deutschen Kunden zu Schadensersatz verpflichtet ist. So wurde die Clerical Medical am 21.04.2011 durch das Oberlandesgericht Dresden und am 04.05.2011 durch das Landgericht Augsburg zu Schadensersatz verurteilt.
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge wurde die Clerical Medical am 24.03.2011 durch das Landgericht Münster verurteilt, in weiteren Fällen am 12.05.2011 durch das Oberlandesgericht Stuttgart und am 19.05.2011 durch das Landgericht Koblenz.
Häufige Entscheidungsgründe
Anleger können sich häufig auf folgende Tatsachen berufen:
„» Clerical Medical hat die Pflicht zur umfassenden Aufklärung bei Wealthmaster-Noble-Policen nicht erfüllt (OLG Stuttgart, Az. 7 U 100/11).
„» Schadensersatz wegen irreführender Darstellung von festen Zahlungszusagen in Versicherungsbedingungen (OLG Dresden, Az. 7 U 1358/09).
„» Schadensersatz wegen realitätsferner Renditedarstellung (OLG Bamberg, Az. 3 U 81/09).
„» Clerical Medical muss sich irreführende Hinweise zu Vergangenheitsrenditen im Prospekt zurechnen lassen (OLG München: Az. 25 U 2195/09).
Hintergrund des Ganzen
Unzufrieden sind Anleger vor allem aufgrund der schlechten Wertentwicklung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge. Für tausende Kunden bedeuten die geringen Zuwächse ihrer Verträge bei der Clerical Medical sogar eine existentielle Bedrohung.
Von den Anlegern wurde ein meist vermittelter Kredit aufgenommen und das Geld direkt wieder in eine kapitalbildende Lebensversicherung investiert. Da die Aktienrendite in der Vergangenheit höher war als der aktuelle Kreditzins, sollte sich der Kredit nicht nur praktisch von selbst abzahlen, sondern auch noch einen Überschuss bringen. Ein weiteres Verkaufsargument war, dass zu dem damaligen Zeitpunkt und vor In Kraft treten der Abgeltungssteuer sämtliche Erträge aus Lebensversicherungen noch steuerfrei waren.
Justus rät:
Die aufgeführten Urteile zeigen, dass Anleger grundsätzlich gute Chancen haben ihre Ansprüche geltend zu machen, soweit diese noch nicht verjährt sind. Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen sich bei Unsicherheit bezüglich der Rechtslage Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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