BGH erklärt „c“ der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) für unwirksam
Im Verfahren gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) befand der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 11.07.2012 (IV ZR 164/11), dass die Policenbedingungen des Wealthmaster Noble hinsichtlich der Marktpreisanpassung unwirksam sind. Es besteht daher die Möglichkeit der Versicherungskunden die unberechtigterweise vorgenommenen Marktpreisanpassungen zurück zu fordern. Eine Rückforderung lohnt sich, denn in vielen Fällen belaufen sich die Abzüge einige tausend Euro.
Marktpreisanpassungen bei Wealthmaster Noble
Clerical Medical Policen Wealthmaster Noble beinhalten als sog. „With-Profit-Policen“ die Regelung, dass bei vorzeitiger Entnahme von Vertragsguthaben der Rückkaufswert (bzw. der auszuzahlende Vertragswert) um einen Marktpreisanpassung genannten Betrag reduziert werden kann. Anleger erhielten dadurch bei Kündigung ihrer Versicherungsverträge nur den mit dem „Marktpreisanpassungswert“ in Abzug gebrachten Betrag.
BGH:
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung halten die verwendeten Mlauseln zu Marktpreisanpassungen dem Transparenzgebot nicht Stand und sind daher unwirksam. Insoweit steht den Betroffenen ein Rückforderungsanspruch zu.
Vorsicht, es droht Verjährung!
Es besteht dringender Handlungsbedarf für Anleger an die im Jahre 2010 ihre Wealthmaster Noble-Police ausgezahlt wurde, denn die Ansprüche gegen Clerical Medical verjähren innerhalb von drei Jahren nach der Kündigung bzw. Auszahlung der Police. Um einen Verlust der Ansprüche zu verhindern, ist den Betroffenen zu raten noch vor dem Jahresende 2013 ihre Ansprüche geltend zu machen und so rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine keine Gebühr. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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