Pressemitteilung: Nr. 19/2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
BGH: Der Lebensversicherer Clerical Medical hat seine eigene Revision zurückgenommen.
IV ZR 269/10
Landgericht Chemnitz – Urteil vom 27. September 2009 – 4 O 2454/08
Oberlandesgericht Dresden – Urteil vom 22. September 2010 – 7 U 1358/09
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den in den Pressemitteilungen Nrn. 191/2011 und 6/2012 angekündigten Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen einen englischen Lebensversicherer (Clerical Medical) aufgehoben, nachdem dieser in der anberaumten Sache seine eigene Revision zurückgenommen und den von der Streithelferin der Klägerin mit ihrer Revision weiterverfolgten Hauptantrag auf Zahlung einer Versicherungsleistung von 254.500 Euro anerkannt hat.
Der IV. Zivilsenat wird nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.
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