BGH: Clerical Medical zieht Revision zurück; Gute Aussichten für Anleger

Pressemitteilung: Nr. 19/2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs

BGH: Der Lebensversicherer Clerical Medical hat seine eigene Revision zurückgenommen.
IV ZR 269/10

Landgericht Chemnitz – Urteil vom 27. September 2009 – 4 O 2454/08

Oberlandesgericht Dresden – Urteil vom 22. September 2010 – 7 U 1358/09

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den in den Pressemitteilungen Nrn. 191/2011 und 6/2012 angekündigten Verhandlungstermin zu Ansprüchen gegen einen englischen Lebensversicherer (Clerical Medical) aufgehoben, nachdem dieser in der anberaumten Sache seine eigene Revision zurückgenommen und den von der Streithelferin der Klägerin mit ihrer Revision weiterverfolgten Hauptantrag auf Zahlung einer Versicherungsleistung von 254.500 Euro anerkannt hat.

Der IV. Zivilsenat wird nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Clerical Medical Investment Group Ltd. Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger: In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken. Clerical Medical: Schadenersatz und Widerruf Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.: Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten. Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an. Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen. Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden. Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Stratego Grund keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966