Rürup Rente widerrufen?

Rürup Rente widerrufen?

Rürup Rente Kündigung, Widerruf oder Schadenersatz?
Rürup: Falschberatung und Widerspruch

Als wesentlicher Baustein der Altersvorsorge für Selbständige wurde im Jahr 2005 die Basisrente, besser bekannt als Rürup Rente eingeführt. Sie soll es vor allem Selbständigen ermöglichen, mit staatlicher Unterstützung und steuerlicher Förderung eine zusätzliche tragfähige Säule der Altersvorsorge aufzubauen.

Viele Versicherte stellen jedoch erst nach Abschluss der Versicherung fest, dass die Basisrente sehr unflexibel ausgestaltet ist. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages führt nicht zu einer Rückabwicklung des Vertrages sondern lediglich dazu, dass die Verpflichtung weiterer Zahlungen erlischt. Auch ein Wechsel der Versicherung ist schwierig. Die Versicherer sind hierzu nicht verpflichtet und häufig ist ein Wechsel mit hohen Gebühren verbunden.

Die meisten Rürup-Kunden sind mit ihren Verträgen nicht zufrieden. Die Kosten fressen einen erheblichen Teil der Prämienzahlungen auf. Die Verträge weisen auch eine Reihe von Nachteilen auf.

Erhebliche Nachteile der Rürup-Verträge

  • keine Kapitalauszahlung möglich
  • Rentenbeginn frühestens mit 62 Jahren
  • keine Kündigung möglich („Unantastbarkeit“ des Geldes)
  • Bei Tod vor oder kurz nach Rentenbeginn erhalten die Erben in der Regel nichts, das gesamte eingezahlte Kapital ist weg
  • Bei fondsgebundenen Versicherungen gibt es ein erhebliches Verlustrisiko

Lösung Schadenersatz oder Widerspruch:

Für Sie gibt es zwei Möglichkeiten sich von diesen Verträgen zu lösen und das Kapital zurückzuerhalten:

  • Rückabwicklung aufgrund eines Widerspruchs bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
  • Schadenersatz wegen Falschberatung, fehlender Aufklärung über die Risiken und das Produkt

Welche Lebens- oder Rentenversicherungsarten sind betroffen?

Nach der Rechtsprechung des BGH können etwa 80 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, heute noch widerrufen werden.

Nach einem Widerruf bekommen Sie alles, was Sie einbezahlt haben (auch die angefallenen Gebühren), zurück und dazu noch eine sehr attraktive Verzinsung von ca. 4 – 7 % pro Jahr. Abgezogen werden muss gegebenenfalls lediglich der Wert der Versicherungsleistung.
Ein Widerruf führt in vielen Fällen dazu, dass die Kunden 33 % mehr Geld zurückbekommen, als sie am Ende der Laufzeit erhalten hätten!

Widerrufsjoker auch bei Rüruprente:

Grundsätzlich sind alle Versicherungsarten umfasst. Sowohl Riester-Rentenversicherungen (sog. Förderrenten), Rürup-Rentenversicherungen (sog. Basisrentenversicherungen) und fondsgebundene Rentenversicherungen sind betroffen.

Die Lösungsmöglichkeiten gibt es für alle Rürup-Verträge ohne zeitliche Begrenzung, ab dem Jahr 2005 bis jetzt.

In der Regel ist ein Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu erklären. Wenn der Versicherer jedoch nicht vollständig und korrekt über das Widerrufsrecht aufklärt, bleibt dem Versicherten das Widerrufsrecht auch lange Zeit nach Vertragsabschluss erhalten.

Schadenersatz wegen Falschberatung bei Abschluss der Rürup Rente:

Ein weiterer Weg an das einbezahlte Geld vorzeitig zu kommen, ist der Schadenersatzanspruch bei Falschberatung.

Den Versicherer sowie dessen Versicherungsmakler oder Vermittler treffen Aufklärungs- udn Beratungspflichten sowie Dokumentationspflichten bei Abschlus einer Rentenversicherung, wie der Rürup Rente. Insbesondere muss vor Abschluss abgefragt werden, on das Produkt überhaupt für den Kunden geeignet ist und dieser muss aufgeklärt werden, insbesondere über die Unkündbarkeit, also die Unantastbarkeit des Geldes bis zum Rentenalter (Vertraglaufzeit), ferner über Beitragsdynamik und steuerliche Folgen. Die Erfüllung dieser Pflichten muss der Versicherungsmakler in Form eines Beratungsprotokolls dokumentieren und zu Nachweiszwecken aufbewahren.

Rürup: OLG Karlsruhe verurteilt Versicherung zum Schadenersatz wegen Falschberatung

Urteil des OLG Karlsruhe verurteilt Versicherung und Vermittler:

Mit Urteil vom 7.12.2021 (Az. 9 U 97/19) gab das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Versicherungsnehmer Recht. Es verpflichtete sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch den Vermittler zum Schadensersatz, weil sich die Beratung des Vermittlers als fehlerhaft erwies. Denn die Beratungsdokumentation erwies sich als nicht ordnungsgemäß geführt. Und dem Versicherungsvermittler obliegt die Beweislast für die Einhaltung der Dokumentationspflichten. Neben der unterlassenen Aufklärung über „Unantastbarkeit“ des Geldes bis zum Vertragsende, sah das Gericht noch die „Ungeeignetheit“ der Rürup-Rente für den Versicherungsnehmer. Die Rürup-Rente passte schlichtweg nicht zu seiner persönlichen Situation, da dieser gerade aus der Privatinsolvenz kam und seine wirtschftliche Situation ungewiss war.

Kostenfreie Erstprüfung oder Beratung:

Justus Rechtsanwälte prüft kostenfrei im Rahmen der Ersteinschätzung, ob auch Ihre Verträge noch widerrufen werden können. Soweit Fragen zum Schadenersatz hinzu kommen oder die Prüfung umfangreicher ist, erheben wir 80,- zzgl MwSt.. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und laden ihren Vertrag mit der Widerrufsbelehrung gleich mit hoch. Sie erhalten dann binnen weniger Tage ihre Erstprüfung.

foto: USA-Reiseblogger/pixabay

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
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Telefon: 030-440 449 66
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VERSICHERUNGSRECHT89
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
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Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
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Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan