Neues Mediationsgesetz – Außergerichtliche Streitschlichtung wird verbessert
Laut Pressemitteilung hat der Bundestag am 28.06.2012 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/10102) zum Mediationsgesetz angenommen. Somit wird die außergerichtliche Streitbeilegung erstmals gesetzlich geregelt. Bereits im Dezember 2011 wurde das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (im Folgenden: Mediationsgesetz) erlassen, jedoch bestand noch Unstimmigkeit bezüglich der Zielsetzungen des Neuen Mediationsgesetzes.
Das neue Mediationsgesetz verfolgt das Ziel, mehr Rechtsstreitigkeiten in Deutschland im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.
Im Folgenden soll nun dargestellt werden, was genau unter einer Mediation zu verstehen ist und wie das neue Mediationsgesetz ausgestaltet ist.
Was ist Mediation?
Eine Mediation („Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Was regelt das Gesetz?
Das neue Gesetz zur Mediation regelt unter anderem die Verbindlichkeit des Schlichtungsergebnisses, die Eckpunkte der Qualifikation eines Mediators sowie die Vertraulichkeit der Gespräche und die Umsetzung des Ergebnisses. Es wird eine Verschwiegenheitsverpflichtung für die Beteiligten eingeführt. Deshalb soll es auch kein inhaltliches Verfahrensprotokoll, sondern nur ein Ergebnisprotokoll geben. Nicht endgültig geklärt wurde die Ausbildung der Mediatoren, dazu soll es noch eine Rechtsverordnung geben.
Auch der Güterichter darf mediieren
Das Mediationsgesetz unterscheidet wie bisher zwischen außergerichtlichen Mediatoren einerseits und Güterichtern andererseits. Diese Unterscheidung ist einer der Eckpfeiler des Gesetzes.
Die außergerichtlichen Mediationskräfte werden als Mediatoren bezeichnet, die Richter betreiben die Mediation hingegen als Güterichter. Beide dürfen, abseits streitiger Gerichtsverfahren, mit den Methoden der Mediation Konflikte lösen.
Der Güterichter darf im Gegensatz zum Mediator eine rechtliche Bewertung vornehmen und den Parteien eine Lösung für den Konflikt vorschlagen. Er darf sich wegen seiner mit mehr Möglichkeiten ausgestatteten Stellung nicht als Mediator bezeichnen, sich aber der Methoden der Mediation bedienen. Er ist aber nicht zur hoheitlichen Entscheidung des Streits befugt, das muss das ordentliche Gericht übernehmen.
Kostenanreiz zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Zudem sollen Kostenanreize eine einvernehmliche Streitbeilegung fördern. So erhalten die Länder die Möglichkeit, Gerichtsgebühren im Falle einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu ermäßigen oder sogar zu erlassen.
Fazit
Das Mediationsgesetz bietet eine gute Streitlösungsmöglichkeit und hilft zugleich möglichst viele langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.