Schlichtung und ombudsmann
Beschwerde bei Ombudsmann der Banken
1. Verjährung zum Jahresende; was kann der Verbraucher tun?
Bei vielen unseren Anfragen und Mandanten droht zum Jahresende 2014 die Verjährung von Ansprüchen gegen Banken aus Darlehensverträgen. Dies können Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren, ZinsCap-Prämien, Zinsansprüche, Ansprüche auf Neuberechnung und weitere Ansprüche sein.
Dies möglichen Rückerstattungsansprüche können, auch bei kleineren Darlehen mit Zinsen schon mehrere Tausend Euro ausmachen und sollten nicht einfach so untergehen.
Soweit Sie keinen Rechtsanwalt oder Fachanalt mehr finden, welcher die Verjährung noch vor Jahresende durch Klage, Mahnbescheid oder Schlichtung für Sie form- und fristgerecht unterbricht, so können Sie dies ggf. auch selbst vornehmen.
2. Welcher Ombudsmann ist für welche Bank zuständig?
Zunächst muss der Bankkunde feststellen, welche Kundenbeschwerdestelle für ihn zuständig ist. Das können der
- Bundesverband deutscher Banken (BdB): http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/beschwerde-check/
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV),
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) oder der
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sein.
Eine Liste mit den jeweilig zuständigen Ombudsmännern bzw. den 14 Regionalverbänden des DSGV kann über das Internet ermittelt oder bei den Kreditinstituten nachgefragt werden. Wichtig ist, dass der Kunde in seiner Beschwerde genau angibt, welche Ansprüche er aus welchen Verträgen, warum zurückverlangt. Eventuelle Belege und Kopien des Schriftverkehrs mit der Bank sind dem Schreiben an die Kundenbeschwerdestelle beizulegen.
Bitte beachten Sie, dass die Verjährung von Ansprüchen nur dann unterbrochen und gehemmt wird, wenn die Formvorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen eingehalten werden und sie sich an den jeweils zuständigen Ombudsmann wenden.
Justus rät:
Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an unsere Fachanwälte und rufen Sie gleich an der füllen Sie unser Kontaktformular aus.