Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat in Deutschland die Aufgabe, die Sicherung von Anlegern gegen den Verlust ihrer Ansprüche aus Geschäften mit Wertpapieren zu übernehmen. Die Einrichtung soll besonders die Ansprüche von Kleinanlegern sichern, abgedeckt werden daher zwar 90 % ausstehender Forderungen, aber maximal 20.000 Euro.