Entschädigungsfälle – Wolfgang Müller WertpapierManagement e.K., Dr. Seibold Capital GmbH, FXdirekt Bank AG
Liste EdW-Verfahren
Hier finden Sie alle bisher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bis zum 1. Mai 2002 vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) festgestellten Entschädigungsfälle bei Instituten, die der EdW zugeordnet waren.
Zu den Entschädigungsfällen Wolfgang Müller WertpapierManagement e.K., Dr. Seibold Capital GmbH, FXdirekt Bank AG sowie Phoenix Kapitaldienst GmbH können Sie weitergehende Informationen über die Menü-Steuerung auf der linken Seite abrufen.
Wolfgang Müller WertpapierManagement e.K.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Entschädigungsfall bei dem Institut Wolfgang Müller WertpapierManagement e.K. am 29.09.2014 festgestellt. Der Entschädigungsfall wurde online im Bundesanzeiger am 13.10.2014 veröffentlicht. Den Wortlaut der Bekanntmachung können Sie sich als PDF Datei (hier klicken) anschauen. Das Entschädigungsverfahren befindet sich in der Bearbeitung.
Dr. Seibold Capital GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Entschädigungsfall bei dem Institut Dr. Seibold Capital GmbH am 19.12.2013 festgestellt. Der Entschädigungsfall wurde online im Bundesanzeiger am 30.12.2013 veröffentlicht. Den Wortlaut der Bekanntmachung können Sie sich als PDF Datei (hier klicken) anschauen. Das Entschädigungsverfahren befindet sich in der Bearbeitung.
FXdirekt Bank AG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Entschädigungsfall bei dem Institut FXdirekt Bank AG am 22.01.2013 festgestellt. Der Entschädigungsfall wurde online im Bundesanzeiger am 04.02.2013 veröffentlicht. Den Wortlaut der Bekanntmachung können Sie sich als PDF Datei (hier klicken) anschauen. Das Entschädigungsverfahren ist weitestgehend abgeschlossen.
Justus rät:
Wir vertreten Sie gern bei der form- und fristgerechten Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche. In vielen Fällen wird dies von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin