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Bsb captura gmbh: klage erfolgreich

    Ehemaliger Geschäftsführer der BSB Captura GmbH zu Schadensersatz verurteilt
    Die BSB Captura GmbH macht weiterhin Schlagzeilen. Die BSB Captura GmbH war insbesondere auch auf dem so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätig. Dabei erwirbt der jeweilige Investor vom Versicherten die Lebensversicherung und verspricht im Gegenzug beispielsweise die Zahlung monatlicher Ausgleichsleistungen. Im Falle der BSB Captura wurden diese Leistungen indes auf deren Empfehlung hin vielfach direkt in anderweitige Fondsbeteiligungen weiterinvestiert. Die versprochenen Auszahlungen wurden allerdings bereits nach kurzer Zeit eingestellt; dies lag wohl auch daran, dass sich die Preise hier nicht so wie von BSB Captura vorgestellt entwickelt haben. Nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im März mangels Masse abgelehnt worden war, drohen dem ehemaligen Geschäftsführer nun auch persönliche Konsequenzen.

    Urteil in Sachen BSB Captura GmbH:
    Das Stuttgarter Landgericht hat nunmehr entschieden, dass sich der damalige Geschäftsführer schadensersatzpflichtig gemacht hat (Urteil vom 8.8.2013, Az.). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    BSB Captura GmbH: Verstoß gegen § 32 KWG und Schadenersatz
    Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist die Feststellung des Gerichts, dass der Geschäftsführer gegen ein Gesetz verstoßen hat, das zum Schutz eines Dritten, hier der Anleger, bestimmt ist. Konkret handelt es sich bei dem verletzten Schutzgesetz um eine Bestimmung aus dem Kreditwirtschaftsgesetz, die den Betrieb bestimmter Geschäfte aus dem Bankenbereich von einer Erlaubnis abhängig machen. Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die BSB Captura ein solches Geschäft betrieben hat. Das Gericht sah die Tätigkeiten der BSB Captura nämlich als Kreditinstitut an, das zu seiner Abwicklung eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes benötigt. Diese Einordnung beruht auf dem Geschäftsmodell der BSB Captura: es wurden unter anderem Lebensversicherungen und Bausparverträge erworben, im Nachgang sollte gegenüber den Versicherern und Bausparkassen die Versicherungssumme vereinnahmt werden. Bis dahin ließ sich der BSB Captura die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Versicherung von den Versicherungsnehmern stunden. Dies wertete das Gericht als Darlehen, das wiederum als rückzahlbare Gelder des Publikums im Sinne der einschlägigen Vorschriften gehandelt wurde. Die BSB Captura hätte aus diesem Grund einer bankrechtlichen Erlaubnis bedurft, über die sie zum damaligen Zeitpunkt nicht verfügte. Für die Einholung einer solchen Erlaubnis wäre wiederum der Geschäftsführer zuständig gewesen.

    Dabei konnte sich der Geschäftsführer auch nicht darauf berufen, dass er sich vorher über etwaige Pflichten zur Einholung der Erlaubnis informiert habe. Erst, wenn ein Bescheid mit einer Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Geschäft tatsächlich erteilt ist, dürfe ein solches betrieben werden.
    Der Klägerin stand so nach Ansicht des Gerichts ein Schadensersatz in Höhe von 8.215,97 Euro zu.
    Für betroffene Anleger stellt dieser Weg ein gutes Mittel dar, um an einen solventen Gläubiger für eine Schadensersatzforderung zu gelangen, insbesondere, da der eigentliche Vertragspartner, die BSB Captura GmbH, nicht mehr zahlungsfähig ist. Anlegern ist daher zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, der mögliche Schadensersatzansprüche eingehend prüft.

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

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    Captura GmbH: Insolvenz und Schadenersatz

    Veröffentlicht am 10. Dezember 201511. Dezember 2019

    Die Captura GmbH hat am 16.09.2015 Insolvenz beantragt. Entsprechend hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der...

    ""mezzcaps" Die Captura GmbH hat am 16.09.2015"weiterlesen


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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
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    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
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    B R
    21:51 30 Jan 19
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    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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