Captura GmbH: Insolvenz und Schadenersatz

Die Captura GmbH hat am 16.09.2015 Insolvenz beantragt. Entsprechend hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Captura angeordnet (Az.: 1507 IN 2731/15. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ampferl aus München.

Damit ist innerhalb weniger Tage wahr geworden, was Experten schon nach dem angekündigten Rückzahlungsstopp für die Nachrangdarlehen befürchtet hatten.

Die Captura GmbH (Hintergrund):
Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und ist an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften beteiligt.
Anleger konnten sich in Form von Nachrangdarlehen oder Inhaberschuldverschreibungen bei der Captura GmbH beteiligen.
Bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Gläubiger z.B. einer Inhaberschuldverschreibung nur einen Anspruch auf Anmeldung der Insolvenzforderung und Auszahlung der sogenannten Insolvenzquote. Die Quote ist in der Regel bei Insolvenzverfahren nur ein Bruchteil (5-20 %) der angemeldeten Forderung, da aus der Insolvenzmase zunächst die Koten des Insolvenzverfahrens, dann die bevorrechtigten Gläubiher (z.B. Banken) und erst zum Schluss die einfachen Insolvenzgläubiger befriedigt werden.

Schadenersatz bei Falschberatung statt Insolvenzquote:
Allen betroffenen Anlegern der Captura GmbH ist daher zu empfehlen – vor Eintritt der Verjährung – Schadenersatzsanprüche gegen die Vermittler prüfen zu lassen und ggf. geltend zu machen.
Als Anspruchsgegner können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Berater/Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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LEBENSVERSICHERUNGSFONDS28
lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen


Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:

Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.

Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten  ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.

Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
  • Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  • Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
  • Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
  • Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.

I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • Clerical Medical, CMI
  • WealthCap Life Britannia
  • HVBFF Life Britannia
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
  • MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • HSC Optivita UK
  • Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.

III.  Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • König & Cie. Deutsche Leben 
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.