BSB Captura GmbH: KLage erfolgreich

Ehemaliger Geschäftsführer der BSB Captura GmbH zu Schadensersatz verurteilt
Die BSB Captura GmbH macht weiterhin Schlagzeilen. Die BSB Captura GmbH war insbesondere auch auf dem so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätig. Dabei erwirbt der jeweilige Investor vom Versicherten die Lebensversicherung und verspricht im Gegenzug beispielsweise die Zahlung monatlicher Ausgleichsleistungen. Im Falle der BSB Captura wurden diese Leistungen indes auf deren Empfehlung hin vielfach direkt in anderweitige Fondsbeteiligungen weiterinvestiert. Die versprochenen Auszahlungen wurden allerdings bereits nach kurzer Zeit eingestellt; dies lag wohl auch daran, dass sich die Preise hier nicht so wie von BSB Captura vorgestellt entwickelt haben. Nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im März mangels Masse abgelehnt worden war, drohen dem ehemaligen Geschäftsführer nun auch persönliche Konsequenzen.

Urteil in Sachen BSB Captura GmbH:
Das Stuttgarter Landgericht hat nunmehr entschieden, dass sich der damalige Geschäftsführer schadensersatzpflichtig gemacht hat (Urteil vom 8.8.2013, Az.). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

BSB Captura GmbH: Verstoß gegen § 32 KWG und Schadenersatz
Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist die Feststellung des Gerichts, dass der Geschäftsführer gegen ein Gesetz verstoßen hat, das zum Schutz eines Dritten, hier der Anleger, bestimmt ist. Konkret handelt es sich bei dem verletzten Schutzgesetz um eine Bestimmung aus dem Kreditwirtschaftsgesetz, die den Betrieb bestimmter Geschäfte aus dem Bankenbereich von einer Erlaubnis abhängig machen. Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die BSB Captura ein solches Geschäft betrieben hat. Das Gericht sah die Tätigkeiten der BSB Captura nämlich als Kreditinstitut an, das zu seiner Abwicklung eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes benötigt. Diese Einordnung beruht auf dem Geschäftsmodell der BSB Captura: es wurden unter anderem Lebensversicherungen und Bausparverträge erworben, im Nachgang sollte gegenüber den Versicherern und Bausparkassen die Versicherungssumme vereinnahmt werden. Bis dahin ließ sich der BSB Captura die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Versicherung von den Versicherungsnehmern stunden. Dies wertete das Gericht als Darlehen, das wiederum als rückzahlbare Gelder des Publikums im Sinne der einschlägigen Vorschriften gehandelt wurde. Die BSB Captura hätte aus diesem Grund einer bankrechtlichen Erlaubnis bedurft, über die sie zum damaligen Zeitpunkt nicht verfügte. Für die Einholung einer solchen Erlaubnis wäre wiederum der Geschäftsführer zuständig gewesen.

Dabei konnte sich der Geschäftsführer auch nicht darauf berufen, dass er sich vorher über etwaige Pflichten zur Einholung der Erlaubnis informiert habe. Erst, wenn ein Bescheid mit einer Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Geschäft tatsächlich erteilt ist, dürfe ein solches betrieben werden.
Der Klägerin stand so nach Ansicht des Gerichts ein Schadensersatz in Höhe von 8.215,97 Euro zu.
Für betroffene Anleger stellt dieser Weg ein gutes Mittel dar, um an einen solventen Gläubiger für eine Schadensersatzforderung zu gelangen, insbesondere, da der eigentliche Vertragspartner, die BSB Captura GmbH, nicht mehr zahlungsfähig ist. Anlegern ist daher zu empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, der mögliche Schadensersatzansprüche eingehend prüft.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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lebensversicherungsfonds

Lebensversicherungsfonds:
Kapitalanlage in Zweitmarktpolicen


Lebensversicherungsfonds investieren in bereits abgeschlossene Lebens- bzw. Rentenversicherungen.
Das Geschäftsmodell der Fonds besteht im Kauf "gebrauchter" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritanien oder Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Der Verkauf der Versicherungspolice auf dem Zweitmarkt soll dem Versicherungsnehmer die Option bieten, einen gegenüber dem im Falle einer vorzeitigen Kündigung auszukehrenden Rückkaufswert höheren Preis zu erzielen. Die Fondsgesellschaft spekuliert dagegen auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder Anlagegewinne.

Lebensversicherungsfonds kommen in zwei Varianten vor:
Kapitallebensversicherungsfonds und Risikolebensversicherungsfonds:

Kapitallebensversicherungsfonds
Bei Kapitallebensversicherungsfonds erwirbt der Fonds die Kapitallebensversicherungspolicen und zahlt die Prämien bis zum Fälligkeitsdatum weiter. Der Kaufpreis liegt dabei in der Regel über dem jeweiligen Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaften.

Risikolebensversicherungsfonds
Bei der in den USA verstärkt anzutreffenden Variante eines Risikolebensversicherungsfonds erwirbt der Anleger die Riskolebensversicherungs-Police eines Versicherten. Der Lebensversicherungsfonds zahlt hierbei die Prämien an den (alten) Versicherten weiter und erhält im Gegenzug die bei Fälligkeit der Police – meist bei Ableben der Versicherten – auszukehrende Versicherungsprämie.

Allgemeine Risiken der Fonds in Lebensversicherungen:
Bei Lebensversicherungsfonds handelt es sich meist um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage gehen können. Infolge der Verlustrisiken und der langen Laufzeiten  ist die Beteiligung an diesen Fonds kaum als Altersvorsorge geeignet. Da ein funktionierender Zweitmarkt nicht existiert, ist ein Verkauf derartiger Fondsanteile in der Regel nicht möglich oder mit ganz erheblichen Verlusten verbunden.

Typische Risiken der Lebensvericherungsfonds:
  • Steuerrisiken: Gefahr einer rückwirkenden steuerlichen Einstufung von US-Policen Fonds als gewerblich.
  • Kursrisiken: Hoher Akteinbestandteil insb bei in Britische Policen
  • Spekulationsrisiken: Überschreitung des spekulierten Lebensalters des Versicherten insb. bei in US-Amerikanische Policen
  • Fremdwährungs- Kursrisiko: Investieren in fremden Währungen sind hohen Kursschwankungen ausgesetzt.

I. Britische Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • Clerical Medical, CMI
  • WealthCap Life Britannia
  • HVBFF Life Britannia
  • Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
  • MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus
  • König & Cie. Britische Leben Renditefonds
  • HSC Optivita UK
  • Ideenkapital Prorendita 1-5
Britische Lebensversicherungsfonds investieren in britische Lebensversicherungen, speziell britische Kapitallebensversicherungen.
Bei der Investition in britische Zweitmarktpolicen hat der Versicherungsnehmer bei Ende der Vertragslaufzeit lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme und keine Garantieverzinsung. Anders als in Deutschland sind britische Versicherungsunternehmen berechtigt, das eingezahlte Kapital in voller Höhe in Aktien zu investieren. Damit sind gerade die in britische Zweitmarktpolicen investierenden Lebensversicherungsfonds noch stärker von den Entwicklungen auf den weltweiten Kapitalmärkten abhängig und bergen für die Anleger ein noch deutlich höheres Risikopotential.

II. US - Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
Investition in US-Zweitmarktpolicen und die "Wette auf den Tod":
Hier wird die Ablaufleistung in der Regel erst mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers oder mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (in der Regel 100 Jahre) fällig.
Spekuliert wird hier auf den Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers: Je früher der Versicherungsnehmer stribt, desto mehr profitiert die Fondsgesellschaft, die dann keine Prämien mehr auszahlen muss.
Die makabere Spekulation geht nicht auf, denn infolge der gestiegenen Lebenserwartungen müssen nun die Fondsgesellschaften länger als ursprünglich prognostiziert Prämienausschüttungen vornehmen. Auch und gerade bei US-Lebensversicherungsfonds müssen die Fondsanleger mit deutlich geringeren Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert rechnen.

US-amerikanische Lebensversicherungsfonds investieren in der Regel in Risikolebensversicherungen. In einem US-Lebensversicherungsfonds wird das Kapital der Anleger gebündelt, um daraus ein breit gestreutes Portfolio an gebrauchten US-Risikolebensversicherungen zu erwerben.

III.  Deutsche Lebensversicherungsfonds wie z.B.:
  • König & Cie. Deutsche Leben 
Anleger einer deutschen Kapitallebensversicherung erhalten negen einer Garantieverzinsung in der Regel Überschussbeteiligungen, deren Höhe sich an der Entwicklung der Kapitalmärkte orientiert. Infolge der weltweiten Finanzmarktkrise mussten etliche Anbieter deutscher Lebensversicherungsfonds die Prognose- und Renditeerwartungen deutlich reduzieren. Anleger erhalten wohl auch weiterhin deutlich geringere Ausschüttungen als ursprünglich prognostiziert.