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Lebensversicherungsfonds haben besondere risiken, beratungsfehler vorprogrammiert
Lebensversicherungsfonds haben besondere Risiken
Beratungsfehler vorprogrammiert
Lebensversicherungsfonds auch von Banken und Sparkassen verkauft
Das Konzept von Lebensversicherungsfonds
Lebensversicherungsfonds investieren in gebrauchte Lebensversicherungspolicen. Dabei gibt es Fonds die in Kapitallebensversicherungen investieren. Dabei werden Policen zu einem Preis gekauft, der unter dem inneren Wert liegen, aber über dem Rückkaufwert, den das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer zahlen würde. Der Fonds übernimmt mit dem Kauf auch die Zahlung der Versicherungsbeiträge bis zum Ende der Laufzeit und erhält dann die Kapitalleistung. Die Entwicklung der Kapitallebensversicherungsfonds ist eng mit der des Kapitalmarktes verbunden.
Es gibt auch Fonds die in Risikolebensversicherungen investieren, bei denen zwar die Beiträge geringer sind, dafür aber ungewiss ist, ob und wann der Versicherungsfall (Ableben der Versicherten Person) eintritt. Damit sind die Renditeaussichten zwar unabhängiger vom Kapitalmarkt, aber dafür auch unvorhersehbarer.
Besondere Risiken
Insgesamt sind bei beiden Fondstypen die Anleger gewerblich an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft beteiligt. Hinzu kommen Besonderheiten, wenn in britische oder amerikanische Lebensversicherungen investiert wird. Neben dem Wechselkursrisiko, bergen diese Investitionen erhöhte Risiken, weil die britischen und amerikanischen Versicherungsunternehmen unbeschränkt in Aktien und Aktienfonds investieren dürfen, während deutsche Versicherungen maximal 35%. Zudem gilt für britische und amerikanische Kapitallebensversicherungen kein Garantiezins, wie er in Deutschland gesetzlich vorgesehen ist (derzeit 1,75%).
Insgesamt liegen die Unterschiede der Fonds in den Details der national unterschiedlichen Regelungen für Versicherungsunternehmen.
Beratungsfehler sehr wahrscheinlich
Deshalb erfordert die Vermittlung von Lebensversicherungsfonds besondere Aufmerksamkeit bei der Risikoaufklärung. So muss bei Fonds, die in ausländische Policen investieren, auf das Wechselkursrisiko und den höheren Risikogehalt der ausländischen Versicherungspolicen sowie das in Großbritannien übliche Glättungsverfahren, die fehlende Garantieverzinsung und die Quersubventionierung hingewiesen werden. Bei amerikanischen Risikolebensversicherungsfonds muss u.a. auf das Risiko der Beitragserhöhung oder das mögliche Ausbleiben des Versicherungsfalls bei nur für einen bestimmten Zeitraum bestehende Versicherungen aufgeklärt werden.
Keine sicheren Anlagen, erst recht nicht zur Altersvorsorge
Danach sind Lebensversicherungsfonds alles andere als sichere Kapitalanlagen und nicht für jeden Anlegertyp geeignet. Deshalb erstaunt es umso mehr, dass zeitweise sogar Sparkassen, die üblicherweise mehr auf Sicherheit bedachte Kunden haben, Lebensversicherungsfonds verkauft haben.
Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Aufklärung
Betroffene Anleger sollten sich durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten sie haben, wenn sie nicht vollständig aufgeklärt wurden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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