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Lebensversicherungsfonds haben besondere risiken, beratungsfehler vorprogrammiert

    Lebensversicherungsfonds haben besondere Risiken
    Beratungsfehler vorprogrammiert
    Lebensversicherungsfonds auch von Banken und Sparkassen verkauft

    Das Konzept von Lebensversicherungsfonds
    Lebensversicherungsfonds investieren in gebrauchte Lebensversicherungspolicen. Dabei gibt es Fonds die in Kapitallebensversicherungen investieren. Dabei werden Policen zu einem Preis gekauft, der unter dem inneren Wert liegen, aber über dem Rückkaufwert, den das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer zahlen würde. Der Fonds übernimmt mit dem Kauf auch die Zahlung der Versicherungsbeiträge bis zum Ende der Laufzeit und erhält dann die Kapitalleistung. Die Entwicklung der Kapitallebensversicherungsfonds ist eng mit der des Kapitalmarktes verbunden.

    Es gibt auch Fonds die in Risikolebensversicherungen investieren, bei denen zwar die Beiträge geringer sind, dafür aber ungewiss ist, ob und wann der Versicherungsfall (Ableben der Versicherten Person) eintritt. Damit sind die Renditeaussichten zwar unabhängiger vom Kapitalmarkt, aber dafür auch unvorhersehbarer.

    Besondere Risiken
    Insgesamt sind bei beiden Fondstypen die Anleger gewerblich an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft beteiligt. Hinzu kommen Besonderheiten, wenn in britische oder amerikanische Lebensversicherungen investiert wird. Neben dem Wechselkursrisiko, bergen diese Investitionen erhöhte Risiken, weil die britischen und amerikanischen Versicherungsunternehmen unbeschränkt in Aktien und Aktienfonds investieren dürfen, während deutsche Versicherungen maximal 35%. Zudem gilt für britische und amerikanische Kapitallebensversicherungen kein Garantiezins, wie er in Deutschland gesetzlich vorgesehen ist (derzeit 1,75%).
    Insgesamt liegen die Unterschiede der Fonds in den Details der national unterschiedlichen Regelungen für Versicherungsunternehmen.

    Beratungsfehler sehr wahrscheinlich
    Deshalb erfordert die Vermittlung von Lebensversicherungsfonds besondere Aufmerksamkeit bei der Risikoaufklärung. So muss bei Fonds, die in ausländische Policen investieren, auf das Wechselkursrisiko und den höheren Risikogehalt der ausländischen Versicherungspolicen sowie das in Großbritannien übliche Glättungsverfahren, die fehlende Garantieverzinsung und die Quersubventionierung hingewiesen werden. Bei amerikanischen Risikolebensversicherungsfonds muss u.a. auf das Risiko der Beitragserhöhung oder das mögliche Ausbleiben des Versicherungsfalls bei nur für einen bestimmten Zeitraum bestehende Versicherungen aufgeklärt werden.

    Keine sicheren Anlagen, erst recht nicht zur Altersvorsorge
    Danach sind Lebensversicherungsfonds alles andere als sichere Kapitalanlagen und nicht für jeden Anlegertyp geeignet. Deshalb erstaunt es umso mehr, dass zeitweise sogar Sparkassen, die üblicherweise mehr auf Sicherheit bedachte Kunden haben, Lebensversicherungsfonds verkauft haben.

    Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Aufklärung
    Betroffene Anleger sollten sich durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten sie haben, wenn sie nicht vollständig aufgeklärt wurden.

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

    Ansprechpartner:
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    Michael Sauter
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    08:32 28 Mar 20
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
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    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
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    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
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    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
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    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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