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Novo ass: zweitmarkt für lebensversicherungspolicen
Novo Ass
Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen
Mit sinkenden Garantiezinsen werden die klassischen Lebensversicherungen für Privatanleger unattraktiver. Policeankäufer sehen darin ihre Chance, Versicherten die Versicherungen abzukaufen. Im Bundesverband Lebensversicherungen im Zweitmarkt (BVLZ) haben sich eine Reihe dieser Policeankäufer zusammengeschlossen und sich zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichtet.
Novo Ass: Policeanäufer unter Betrugsverdacht
Andere Policeankäufer agieren dagegen auf dem „Pseudo-Zweitmarkt“, der wenig durchsichtig ist. Für Anleger ist daher Vorsicht geboten, insbesondere dann, wenn die Lebensversicherung nach dem Verkauf nicht weitergeführt werden soll und die Auszahlung direkt in eine andere Anlageform weitergeschoben wird. Die Policeankäufer werben mit Investitionen u.a. in Immobilien und Unternehmen. Auch wenn dies auf den ersten Blick zunächst seriös wirkt, so ist darauf zu achten, wie diese Investition ausgestaltet ist. Denn meist beteiligen sich die Anleger nicht direkt an den Investitionen, sondern geben dem Policeankäufer ein Darlehen. Bei Novo Ass, ein Policeankäufer auf dem sog. „Pseudo-Markt“, ist das Darlehen nicht einmal zweckgebunden und muss nicht in die angepriesenen Anlagen investiert werden. Im Ergebnis kann er mit dem Geld machen, was er will. Inzwischen ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft Bonn gegen den Prokuristen der Novo Ass wegen Betrugsverdacht.
Justus rät:
Anleger sollten also vor dem Verkauf ihrer Lebensversicherung immer genau prüfen, mit wem sie es zu tun haben und was mit ihrem Geld geschehen soll.
Versicherungsnehmer, welceh ihre Poliven verkauft bzw. “umgeschichtet” haben, sollten durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob ihenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Rückabwicklung gegen den Berater oder Policeankäufer zustehen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56