- Bac life trust fonds (4)
- Bayernfonds bestlife 1: vergleiche für zahlreiche anleger (1)
- Bsb captura gmbh: klage erfolgreich (2)
- Db kompass life fonds (3)
- Lebensversicherungsfonds haben besondere risiken, beratungsfehler vorprogrammiert (1)
- Lebensversicherungsfonds hannover leasing nr. 175 life invest deutschland i (1)
- Mpc rendite-fonds leben plus – taggenaue 10-jährige verjährung ab 2002 (1)
- Novo ass: zweitmarkt für lebensversicherungspolicen (1)
- Prismalife ag (7)
- Prorendita lebensversicherungsfonds (2)
- Quantum leben ag: anlegergelder in gefahr? (2)
- Urteile zu lebensversicherungsfonds (3)
Bayernfonds bestlife 1: vergleiche für zahlreiche anleger
Bayernfonds BestLife 1: Vergleiche für zahlreiche Anleger
Falsche Anlagenberatung durch zahlreiche Berater
Basis der Vergleiche sind nach Presseberichten die mangelhaften Anlageberatungen durchgeführt von Beratern verschiedener Kreditinstitute. Die Berater erklärten den Anlegern, dass Anteile am Bayernfonds BestLife 1 (Life U.S. Solutions I L.P.) eine sichere Anlage zur Altersvorsorge seien. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Lebensversicherungsfonds sind als unternehmerische Beteiligungen ausgestaltet. Diese Fonds bergen hohe Risiken und sind deswegen keines Falls zur sicheren Altersvorsorge geeignet.
Keine Aufklärung über Risiken und Rückvergütungen
Zudem wurden die Anleger nicht vollständig über die die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit, untaugliche Sterbetafeln u.a.) informiert. Des Weitern unterließen es viele Berater ihren Kunden über die hohen Provisionen (Kick-Backs), die sie für die Vermittlung der Beteiligungen erhielten, aufzuklären. Nach der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Kreditinstitute verpflichtet, ungefragt die Kunden über die exakte Höhe der erhaltenen Provisionen zu informieren.
Schadensersatzpflicht
Bei Vorliegen einer Falschberatung sind die Kreditinstitute zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Beteiligung verpflichtet. Das Verhalten ihrer Anlageberater wird ihnen zugerechnet.
Justus rät:
Anleger des Bayernfonds BestLife oder Anleger mit Beteiligungen an anderen Lebensversicherungsfonds sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um prüfen zu lassen, ob in ihrem Fall eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin