15.10.2015
Rückruf von über 2,4 Millionen Fahrzeugen angeordnet:
Das Kraftfahrt-Bundesamt zwingt Volkswagen im Skandal um manipulierte Diesel-Abgaswerte zum Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen. Die von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur lehnt die Behörde ab.
Das Bundesamt werde „den Beginn und den Fortgang der Rückrufaktion überwachen“, sagte Dobrindt. Bis Ende Oktober muss Volkswagen der Behörde nun die neue Software für die 2,0-Liter-Modelle vorstellen, bis Ende November die Lösungen für die Fahrzeuge mit 1,6 Litern und 1,2 Litern Hubraum. Das KBA hält die Software in den betroffenen Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns für illegal.
Einführung:
20.09.2015
VW-Aktionäre können Schadenersatzansprüche geltend machen
VW -Aktien haben seit Bekanntwerden des Abgasbetruges 34 % verloren.
Der Vorstand von VW hat wohl erhebliche Verstöße gegen das Aktienrecht begangen, so dass Schadenersatzansprüche der Aktionäre gegen VW durchaus Erfolg versprechend sein können.
Der Wolfsburger Autokonzern hatte am Sonntag zugegeben, die Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde EPA ermittelt u.a. wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“. Dem DAX-Konzern drohen deswegen in den USA schlimmstenfalls Strafzahlungen von mehr als 18 Milliarden Dollar.
Achtung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen die VW-AG:
Wir raten allen Aktionären, die Ihre Aktien im o.g. Zeitraum erworben haben, verjährungshemmende Maßnahmen zeitnah einzuleiten. § 37b Abs. 4 WpHG a.F. enthielt bis zum 09.07.2015 noch die Bestimmung, dass Schadenersatzansprüche binnen einen Jahres ab Kenntnis der Unterlassung verjähren.