Volkswagen und Abgas-Manipulation

Volkswagen hat massive Abgas-Manipulationen in den USA zugegeben. Das könnte für den Wolfsburger Konzern eine Strafe in von bis zu 18 Milliarden Euro bedeuten. “Wir haben das gegenüber der Behörde eingeräumt”, sagte ein Firmensprecher. Der Vorwurf der US-Umweltschutzbehörde EPA treffe zu, man arbeite mit der Behörde zusammen.

Die US-Umweltschutzbehörde EPA verdächtigt VW, bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen die Abgasvorschriften vorsätzlich umgangen zu haben. Die Regierung von Präsident Barack Obama hatte zuvor entschieden, dass Volkswagen die Software von 482.000 Autos in den USA überarbeiten und dafür die Fahrzeuge zurückbeordern muss.
Die Software sei in Vierzylinder-Fahrzeuge von Volkswagen und Audi eingebaut worden, heißt es in einem Schreiben der Umweltschutzbehörde. Betroffen seien Modelle aus den Jahren 2009 bis 2015.

Haben VW-Aktionäre Ansprüche auf Schadenersatz nach Einbruch der Aktie? 

Der Skandal ist nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) ein strategischer “Super-GAU” für die Weltmarktstellung von VW.
Den VW-Aktienbesitzern in Deutschland riet der DSW-Präsident angesichts des plötzlichen Wertverlustes, die Nerven zu bewahren.
Ob sich Schadenersatzansprüche aus dem Wertverlust der Aktien ergeben könnten ist mehr als fraglich. Eine Vorstandshaftung wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Stellt sich allerdings heraus, wer genau manipuliert hat und seit wann dies bekannt war, so könnten sich bei entsprechender Kausalität Ansprüche von betroffenen Aktionären ergeben.

Sind auch Autos in Deutschland und Europa von Falschangaben betroffen?
Offen ist die massiven Abgas Manipulationen nur den US-Markt betreffen. Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass immer erst eine US-Behörde tätig werden muss, damit jahrelanger Betrug von Wirtschaft, Banken, Verbände und Automobilindustrie aufgedeckt werden.
Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) setzen auch andere Hersteller ähnliche Methoden wie VW ein, um Abgaswerte zu manipulieren. Die DUH warf der Regierung vor, “auf Druck der Autoindustrie” keine wirksamen Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte sich aber in nächster Zeit bestätigen, dass VW, Audi und andere auch in Deutschland und Europa erheblich niedirgere Schadstoffwerte angegeben haben, als tatsächlich entstehen, so hat der Käufer nach diesseitiger Ansicht Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche.
Denn der Abgas- und Schadstoffverbrauch ist nicht nur ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor. Erheblich ist auch die Täuschung des Verbrauchers hinsichtlich der Umweltverträglichkeit seines PKW oder SUW.

Käufer entsprechender Fahrzeuge aus den Jahren 2009 bis 2015 sollten ein unabhängiges Verbrauchsgutachten einholen und sich bei einem versierten Rechtsanwalt über die bestehenden Ansprüche und ggf. die Verjährung solcher Ansprüche informieren.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

RA Knud Justus Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

 

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

AKTIENRECHT16

Aktienrecht
Aktien

Aktien sind in Wertpapieren verbriefte Unternehmensbeteiligungen. In Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens und dem Markt auf dem die Wertpapiere gehandelt werden, können besondere Risiken relevant werden. Insoweit bestehen diverse Aufklärungs- und Beratungspflichten des Beraters und Veröffentlichungspflichten des Emittenten. Werden diese Pflichten verletzt, kommen Schadensersatzansprüche der Anleger in Betracht.

Aktienrecht
Aktienrecht ist die Bezeichnung für Gesetze, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln.

Das Aktiengesetz:

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien. Darüber hinaus ist das deutsche Konzernrecht im Aktiengesetz geregelt.
Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Geetzbuches anwendbar.

Durch seine Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 399 ff. gehört das Aktiengesetz auch zum Nebenstrafrecht. Inzwischen nehmen diese Strafvorschriften einen gewichtigen Teil im Wirtschaftsstrafrecht ein.

Mit dem Aktiengesetz löste der Gesetzgeber das bis zum 31. Dezember 1965 geltende „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz)” vom 30. Januar 1937 ab (RGBL. I S. 107) Zum Aktiengesetz wurde gleichzeitig das „Einführungsgesetz zum Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien” (RGBl. I S. 166) erlassen.

Aktuelles, Artikel und Urteile zum Aktienrecht: