Volkswagen-Aktien

15.10.2015
Rückruf von über 2,4 Millionen Fahrzeugen angeordnet:
Das Kraftfahrt-Bundesamt zwingt Volkswagen im Skandal um manipulierte Diesel-Abgaswerte zum Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen. Die von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur lehnt die Behörde ab.
Das Bundesamt werde „den Beginn und den Fortgang der Rückrufaktion überwachen“, sagte Dobrindt. Bis Ende Oktober muss Volkswagen der Behörde nun die neue Software für die 2,0-Liter-Modelle vorstellen, bis Ende November die Lösungen für die Fahrzeuge mit 1,6 Litern und 1,2 Litern Hubraum. Das KBA hält die Software in den betroffenen Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns für illegal.

Einführung:

20.09.2015
VW-Aktionäre können Schadenersatzansprüche geltend machen
VW -Aktien haben seit Bekanntwerden des Abgasbetruges 34 % verloren.
Der Vorstand von VW hat wohl erhebliche Verstöße gegen das Aktienrecht begangen, so dass Schadenersatzansprüche der Aktionäre gegen VW durchaus Erfolg versprechend sein können.

Der Wolfsburger Autokonzern hatte am Sonntag zugegeben, die Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde EPA ermittelt u.a. wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“. Dem DAX-Konzern drohen deswegen in den USA schlimmstenfalls Strafzahlungen von mehr als 18 Milliarden Dollar.

Achtung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen die VW-AG:
Wir raten allen Aktionären, die Ihre Aktien im o.g. Zeitraum erworben haben, verjährungshemmende Maßnahmen zeitnah einzuleiten. § 37b Abs. 4 WpHG a.F. enthielt bis zum 09.07.2015 noch die Bestimmung, dass Schadenersatzansprüche binnen einen Jahres ab Kenntnis der Unterlassung verjähren.


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AKTIENRECHT16

Aktienrecht
Aktien

Aktien sind in Wertpapieren verbriefte Unternehmensbeteiligungen. In Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens und dem Markt auf dem die Wertpapiere gehandelt werden, können besondere Risiken relevant werden. Insoweit bestehen diverse Aufklärungs- und Beratungspflichten des Beraters und Veröffentlichungspflichten des Emittenten. Werden diese Pflichten verletzt, kommen Schadensersatzansprüche der Anleger in Betracht.

Aktienrecht
Aktienrecht ist die Bezeichnung für Gesetze, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln.

Das Aktiengesetz:

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien. Darüber hinaus ist das deutsche Konzernrecht im Aktiengesetz geregelt.
Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Geetzbuches anwendbar.

Durch seine Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 399 ff. gehört das Aktiengesetz auch zum Nebenstrafrecht. Inzwischen nehmen diese Strafvorschriften einen gewichtigen Teil im Wirtschaftsstrafrecht ein.

Mit dem Aktiengesetz löste der Gesetzgeber das bis zum 31. Dezember 1965 geltende „Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz)” vom 30. Januar 1937 ab (RGBL. I S. 107) Zum Aktiengesetz wurde gleichzeitig das „Einführungsgesetz zum Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien” (RGBl. I S. 166) erlassen.

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