Nordcapital: Die MS Westerbrook steht kurz vor der Insolvenz
Den Anlegern des Schiffsfonds MS Westerbrook droht der Totalverlust ihrer Beteiligung, da für die Gesellschaft des Vollcontainerschiffs am 1.4.2014 am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde(Az.: 527 IN 5/14). Damit sind diverse Sanierungsbemühungen für das Containerschiff gescheitert. Anleger konnten sich2004/2005 mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligen, die prospektierten Erwartungen konnten jedoch nicht erfüllt werden und Ausschüttungen blieben mehrfach aus. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage. Die betroffenen Anleger des Fonds MS Westerbrook stehen nun vor der Wahl, erlittene Verluste hinzunehmen oder die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen.
Schiffsfonds: Unzureichende Aufklärung über Risiken
Gerade im Bereich von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen kommt es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung. So sind Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge geeignet sind, angepriesen worden. Jedoch erwerben Anleger die unternehmerische Beteiligung mit allen Risiken bis hin zum Totalausfall, sodass diese nicht für die Altersvorsorge geeignet sind, wie der Fonds der MS Westerbrook zeigt. Die Aufklärung über diese Risiken müsste wesentlicher Teil des Beratungsgespräches sein bei einer Anleger- und objektgerechten Beratung. Zusätzlich dazu hätten auch die Provisionen, welche an die vermittelnden Banken geflossen sind, offengelegt werden müssen. Diese sogenannten Kickbacks können großen Einfluss auf die Anlegerentscheidung haben, und führen, falls sie verschwiegen wurden, ebenfalls zu der Möglichkeit des Schadenersatzanspruches.
Justus rät: Achtung Verjährung
Da die Möglichkeit des Schadenersatzes nach 10 Jahren auf den Tag genau absolut verjährt, sollten sich betroffene Anleger schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt werden, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen und durchzusetzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
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