Phishing Fälle häufen sich auch bei der Sparkasse und die Täter gehen immer raffinierter vor. Die Opfer von Phishing oder Betrug beim Onlinebanking haben einen Schadensersatzanspruch nach § 675 u BGB, der jedoch oft aussergerichtlich verweigert wird. Zeit, sich an einen Fachanwalt zu wenden, am Besten so früh wie möglich. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bankrecht und hat schon viele Klageverfahren in Phishing Fällen erfolgreich geführt. Profitieren Sie mit einer kostenfreien Erstberatung von unserer Erfahrung und Expertise.

Was ist Phishing und Wie kann ich mich schützen?
Lesen Sie hierzu unsern ausführlichen Artikel zum Phishing und Betrug beim Onlinebanking. Hier finden sie die typischen Maschen der Betrüger und Hinweise, wie sie sich schützen können.
Hier gehts zum Artikel Phishing, News und Urteile
Urteile gegen Sparkassen in Phishing Fällen:
Landgericht Aachen (Urteil, Az.: 10 O 53/23): Mitschuld der Sparkasse mangles sofortiger Sperrung des Kontos
Der Sparkassenkunde ist Opfer eines Anrufs eines vermeintlichen Bankmitarbeiters und hat so 107.000,- € verloren. Das Gericht hat hier grobe Fahrlässigkeit bejaht. Die Hälfte des entstandenen Schadens muss aber trotzdem die Sparkasse übernehmen, entschied das Landgericht Aachen mit aktuellem Urteil . Denn die Sparkasse hätte nach Kenntis von nicht autorisierten Überweisungsversuchen das Konto sperren müssen.
Weitere aktuelle und interessante Urteile zu Phishing Fällen finden SIe jeweils mit den Aktenzeichen unn einem kurzen Kommentar HIER
Sparkasse warnt vor Betrug
Die Sparkasse warnt in ihrem Info-Center aktuell vor einer Betrugsmasche via SMS. In den nachrichten wird behauptet, dass die pushTAN-Registrierung des Kunden angeblich ablaufe. Über den angefügten Link wird das Opfer dann darum gebeten, seine persönlichen Daten anzugeben. Um pushTAN weiter nutzen zu können, soll der Kunde seine Online-Banking-Zugangsdaten sowie Daten der Sparkassen-Card und Sparkassenkreditkarte eintippen.
Achtung: bei Dateneingabe droht Geldverlust! Es handelt sich hierbei um keine echte Nachricht der Sparkasse, sondern um einen Phishing-Angriff . Sie sollten bei Erhalt einer solchen SMS auf keinen Fall Ihre Daten angeben. Diese landen ansonsten direkt in den Händen der Betrüger.
https://www.sparkasse.de/ueber-uns/sicherheitswarnungen.html
Justus rät:
Lassen Sie sich sofort nach Bemerken des Betrugs beraten, am Besten noch vor ihrer Schadensmeldung an dei Bank oder Sparkasse.
Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und vertritt Sie bundesweit in den sogenannten Phishing Fällen gegen Banken und Sparkassen.
In der Zweigstelle Müritz (Wittstock/Dosse, Röbel, Waren) ist er insbesondere tätig bei Streitigkeiten mit der Müritz Sparkasse und der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin.
Unsere Erfolge bundesweit in Berlin und an der Müritz finden Sie hier: Unsere Erfolge
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