MS “SANTA GIULIANA” Offen Reederei GmbH & Co
mit Schreiben vom 21.11.2013 hat die Fondgesellschaft mitgeteilt, dass für die Gesellschaft zum Jahresbeginn 2014 Finanzierungsbedarf bestehe, da in den zurückliegenden Jahren gestundete Tilgungsbeträge der Schiffshypothekendarlehen zur Zahlung fällig werden. Nunmehr fordert die Gesellschaft die Anleger auf, bisher geleistete Liquiditätsauszahlungen (Ausschüttungen) zurückzuzahlen.
Nach herrschender Rechtsprechung und Urteil des BGH müssen Ausschüttungen in den
überwiesegenden Fällen nicht zurückgezahlt werden.
Anleger und Kommanditisten der Gesellschaft MS “SANTA GIULIANA” Offen Reederei GmbH & Co sollten daher vor einer Rückzahlung der Ausschüttungen die Rechtmäßigkeit der Rückforderung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Zu beachten ist ebenfalls immer die Möglichkeit der Rückabwicklung bzw. des Schadenersatzes bei Falschberatung. Daer müssen Schiffsfondsanleger unbedingt vor Eintritt eienr kenntnisabhängigen Verjährung oder gar der absoluten Verjährung taggenau 10 Jahr nach Zeichnung handeln.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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