Landgericht Stuttgart: weiterer Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank erfolgreich

Urteil vom 21. August 2018
Schon am 21. August 2018 hatte das LG Stuttgart die Mercedes Benz Bank mit Urteil zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags und zur Rücknahme des Fahrzeugs nach Widerruf der Autofinanzierung (Az.: 25 O 73/18). Dabei hielt das Gericht die Angaben zu den Zinszahlungen für den Verbraucher irreführend und an sich widersprüchlich. Dies hätte laut dem Gericht zur Folge, dass die Widerrufsbelehrung falsch und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich sei.
Weiteres Urteil vom 22. November 2018
Mit einem weiteren Urteil vom 22. November 2018 erklärte das Landgericht Stuttgart erneut den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank für wirksam (Az.: 25 O 119/18). Hier hatte der Kunde zur Finanzierung seines Mercedes C 250d im September 2016 einen Kredit bei der Mercedes Bank aufgenommen und diesen im Februar 2018 widerrufen.
Laut dem LG Stuttgart habe die Bank gesetzliche Pflichtangaben nicht erfüllt, weswegen der Widerruf wirksam erfolgt sei. Der Kläger hatte den Widerruf damit begründete, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen nicht vorhanden gewesen seien. Zwar wurde dies von der Mercedes Bank bestritten, jedoch konnte sie auch nicht mehr das Gegenteil beweisen. Dabei reichte dem LG Stuttgart die unterschriebene Empfangsbestätigung als Beweis allein nicht aus.
Folge eines Widerrufs
Der Widerruf der Autofinanzierung kann eine lukrative Möglichkeit sein, aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Bei Autofinanzierungen liegt in der Regel ein verbundenes Geschäft vor. Somit wird bei Widerruf des Kreditvertrag ebenso der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. Der Verbraucher muss das Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhält im Rückzug seine schon geleisteten Raten zurück.
Strittig bleibt, ob die Bank eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer einbehalten darf.
Auswirkung des Urteils auch auf VW und BMW:
Die Entscheidung ist auch deswegen bedeutsam, weil sie Auswirkungen über die Mercedes-Benz Bank auch auf andere Autofinanzierer haben wird. Denn auch andere Autobanken, wie die BMW-Bank haben es jahrelang unterlassen, den bei einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt anzugeben.
Bei den Diesel-Fahrverboten und Wertverlust der Fahrzeuge kann das aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart betroffenen Diesel-Fahrern eine Lösung durch Nutzung des Widerrufsjokers aufzeigen. Dieser ist übrigens bei allen Autofinanzierungen – egal ob Diesel oder Benziner – bei fehlerhafterWiderrufsbelehrung möglich.
Justus rät:
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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