LG Stuttgart veröffentlicht Musterverfahrensantrag nach KapMuG
Das Landgericht (LG) Stuttgart hat am 27. Dezember 2018 (Akt. 29 O 204/18) den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG für die Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen eröffnet.

Der Kläger hatte wegen unterlassener und fehlerhafter Kapitalmarktinformationen über die Risiken der Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen auf Schadensersatz geklagt. Seine Anwälte stellten dann einen Musterverfahrensantrag.
Schädigung der Anleger
Daimler soll sich seit 2012 durch unvollständige Aufklärung und Weitergabe von lückenhaften Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Dabei sollen vor allem Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018 betroffen sein unabhängig davon, ob die Wertpapiere in der Zeit gehalten oder veräußert wurden.
Daimler hätte über Risiken nach Rückruf informieren müssen
Daimler hätte den Kapitalmarkt und somit auch seine Aktionäre über die Risiken aufklären müssen, die dadurch erfolgten, dass das Kraftfahrtbundesamt am 23. Mai 2018 und 3. August 2018 Daimler-Dieselfahrzeuge wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrief.
Enorm hohe Schadensummen
Da sich die Zeit der Schädigung auf Wertpapiererwerbe vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018 bezieht und sowohl Kursdifferenz- wie Rückabwicklungsschäden einklagbar sein sollen, können von den Geschädigten teilweise hohe Summe geltend gemacht werden.
Ziel: Musterverfahren (KapMuG) 2019
Durch die Veröffentlichung des Musterverfahrensantrages ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gemacht worden. Die Chancen auf einen Prozesserfolg geschädigter Anleger sind bei einem KapMuG-Musterverfahren deutlich erhöht, da dort die Anleger gemeinsam um ihr Recht streiten können.
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Knud J. Steffan
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